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MTB begrüßt Wettbewerbsstrafe in Rekordhöhe für Athenian Brewery, die Tochtergesellschaft von Heineken in Griechenland

Griechenland (ots/PRNewswire)

Die griechische Behörde für Wettbewerbsschutz (HCC) hat die Athenian Brewery S.A., eine Tochtergesellschaft von Heineken N.V., systematischer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf dem griechischen Markt über einen Zeitraum von 15 Jahren für schuldig befunden und hat der Brauerei, die sich in niederländischem Besitz befindet, eine Geldstrafe in der Rekordhöhe von 31,45 Millionen EUR auferlegt.

(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20150327/736436 )

Die Geschäftspolitik der Athenian Brewery in Griechenland habe stark die Wettbewerbsfähigkeit des örtlichen Biermarktes geschwächt, das Wachstum kleinerer Brauereien behindert, die Wahlfreiheit der Verbraucher eingeschränkt und zu höheren Preisen in allen Bereichen geführt.

Obwohl die Entscheidung zweifellos eine positive Entwicklung darstellt, bestehen bis heute weiterhin schwerwiegende strukturelle Probleme, zumal über 85 % des griechischen Biermarktes von den multinationalen Unternehmen Heineken und Carlsberg kontrolliert werden, die sich als Partner zu einem Konsortium zusammengeschlossen haben, das S&N aufgekauft hat.

Die HCC-Entscheidung ist nur ein erster Schritt in dem Prozess, die griechischen Märkte einem fairen Wettbewerb zu öffnen. MTB appelliert an die griechischen und europäischen Behörden, wachsamer zu sein, um fortgesetzte gesetzwidrig restriktive Praktiken zu verhindern, die einen gesunden und wettbewerbsfähigen Markt ersticken, die Schaffung von Arbeitsplätzen begrenzen und letztlich das Wachstum und die Wiederherstellung der griechischen Volkswirtschaft behindern.

Die Pressemitteilung mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde stellt fest, dass die Tochtergesellschaft von Heineken "... über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren eine einzige und zielgerichtete Politik angewandt habe, mit der sie versuchte, ihre Konkurrenten vom Handelsmarkt mit Verbrauchsgütern (z. B. den HORECA-Ketten und anderen Einzelhandelsgeschäften) auszuschließen und ihre Wachstumsmöglichkeiten zu begrenzen. /.../ Athenian Brewery S.A. hatte verschiedene Geschäftspraktiken genutzt, die auf Exklusivität abzielten; dazu gehörten bedeutende Zahlungen, die von der Exklusivität und/oder dem Ausschluss der Marken von Mitbewerbern abhängig waren, sowie Treuerabatte und Zielerreichungsrabatte. Darüber hinaus wurde befunden, dass sich die Athenian Brewery S.A. restriktiver Praktiken auf der Großhandelsebene bedient hatte, indem sie Großhändlern erhebliche wirtschaftliche Motive gab, die Exklusivität zu fördern, und auf sie Druck ausübte, keine konkurrierenden Produkte zu verkaufen oder einzuführen."

Die Bekanntgabe der Entscheidung finden Sie unter: http://www.epant.gr/main.php?Lang=en

Macedonian Thrace Brewery ist ein Brauunternehmen komplett in griechischem Besitz. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website http://www.verginabeer.com/ oder telefonisch unter der Rufnummer +30-25310-38715. Diese Pressemitteilung spiegelt die Ansichten und Meinungen von Macedonian Thrace Brewery wider.

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