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Wichtige Unterstützung für die Schweizer Zuckerbranche

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Medienmitteilung der Schweizerischen Verbandes der Zuckerrübenpflanzer (SVZ), des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) und der Schweizer Zucker AG vom 3. November 2025

Wichtige Unterstützung für die Schweizer Zuckerbranche

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 verabschiedet. Es enthält zwei wichtige Anpassungen für die Schweizer Zuckerwirtschaft: Der befristete Mindestgrenzschutz für Zucker wird durch eine dauerhafte Lösung ersetzt, die mit Vertreterinnen und Vertretern der Lebensmittelbranche gemeinsam erarbeitet wurde. Für den Zuckerrübenanbau können die Einzelkulturbeiträge, die nur bis Ende 2026 gesichert waren, unbefristet beibehalten werden. Alle Beteiligten begrüssen diese Anpassungen, für die sie sich eingesetzt hat.

Angepasster Grenzschutz

Aktuell gilt für Zucker ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 kg. Dieser Betrag war fix und konnte auf dem volatilen Markt nicht angepasst werden. Zusammen mit Partnern aus der Lebensmittelindustrie haben die Schweizer Zucker AG, der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer und der Schweizer Bauernverband (SBV) eine flexiblere, jedoch ebenso wirksame Kompromisslösung erarbeitet. Das neue Modell erlaubt neu einen Grenzschutz, der bei ändernden Zuckerpreisen angepasst werden kann. Das bedeutet für die Schweizer Zuckerwirtschaft Stabilität und Planungssicherheit.

Sicherstellung der Einzelkulturbeiträge

Der für die Pflanzerinnen und Pflanzer entscheidende Einzelkulturbeitrag von CHF 2'100 pro Hektare wird beibehalten und auf unbestimmte Zeit in der Verordnung verankert. Zusammen mit guten Rübenpreisen garantiert diese Unterstützung die Attraktivität der Zuckerrübe und legt das Fundament für die Anbaubereitschaft der Schweizer Landwirtinnen und Landwirte. Dieser Beitrag ist entscheidend, um den im Vergleich zu anderen Agrarprodukten geringen Grenzschutz auszugleichen. Er unterstützt die Produzentinnen und Produzenten auch bei den zahlreichen agronomischen Herausforderungen, wie klimatische Einflüsse oder dem Umgang mit Schädlingen und Krankheiten.

Gemeinsame Arbeit führt zum Erfolg

Der Entscheid des Bundesrates kommt nicht von ungefähr. Im Vorfeld haben sich alle im Zuckerwirtschaft beteiligten Partner und Organisationen zusammengetan, um eine Lösung zu finden. Die Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Schweizer Bauernverband sowie den Partnern aus der Agrar- und Lebensmittelindustrie haben diese stabile Kompromisslösung ermöglicht. SVZ, SBV und die Schweizer Zucker AG freuen sich über den Entscheid und danken allen Partnern für ihren Einsatz. Mit diesem Entscheid und der derzeit ertragreichen Rübenernte wird die Zuckerrübe in der Fruchtfolge der Landwirtinnen und Landwirte ihren gebührenden Platz behalten.

Anfragen

  • Andreas Blank, Präsident des Verwaltungsrates Schweizer Zucker AG, 079 334 35 26
  • Martin Flury, Präsident Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer, 079 720 89 51
  • Martin Rufer, Direktor Schweizer Bauernverband. 078 803 45 54
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