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digiFLUX: So nicht umsetzbar

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Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 12. März 2024

digiFLUX: So nicht umsetzbar

Die parlamentarische Initiative 19.475 beinhaltet eine Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe. Sie schafft Transparenz zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in anderen Branchen. Die praktische Umsetzung – wie sie aktuell mit digiFLUX angedacht ist – ist aber unnötig, aufwändig und kompliziert. Es sind grundlegende Anpassungen nötig.

Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zukünftig verpflichtet, dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln zu melden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über die Online-Plattform «digiFLUX» erfolgen. Mit der Ausgestaltung von digiFLUX schiesst der Bund jedoch weit über das Ziel hinaus. Die aktuell vorgesehene Umsetzung von digiFLUX wäre für die Landwirtschaftsbetriebe eine enorme zusätzliche administrative Belastung. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fordert daher einen Marschhalt bei digiFLUX und eine massive Vereinfachung der Mitteilungspflicht. Eine Umsetzung in Form eines «HODUFLU Plus» ist ausreichend, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Erste Anliegen wurden vom BLW bereits aufgenommen.

Bedarf für eine grundlegende Vereinfachung sieht der SBV vor allem bei der Umsetzung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittelanwendungen. Dem Bund stehen zukünftig mit den Angaben zu Pflanzenschutzmittellieferungen genügend Informationen zur Verfügung, um Rückschlüsse auf die Anwendungen in den jeweiligen Kulturen zu machen. Eine zusätzliche Meldung von Pflanzenschutzmittelanwendungen durch die Landwirtschaftsbetriebe führt zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand ohne Mehrwert. Auch die Meldungen zu gebeiztem Saatgut oder zu Nützlingen, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, lehnt der SBV aus demselben Grund ab.

Damit die Landwirtschaftsbetriebe und vor allem auch die vorgelagerten Handelsbetriebe genügend Vorbereitungszeit haben, ist eine ausreichende Übergangsfrist nötig. Die Einführung der Mitteilungspflicht für Lieferungen per 2025 bzw. per 2026 erachtet der SBV als unrealistisch. Eine strikte Einhaltung des Datenschutzes setzt er als weitere wichtige Grundanforderung voraus.

  Rückfragen:
Markus Ritter, Präsident SBV, Mobile 079 300 56 93
Martin Rufer, Direktor SBV, Mobile 078 803 45 54
Francis Egger, Stv. Direktor SBV, Mobile 079 280 69 66
www.sbv-usp.ch
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