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Hohe Konventionalstrafe wegen Verkauf von importiertem Fleisch als Suisse Garantie

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Hohe Konventionalstrafe wegen Verkauf von importiertem Fleisch als Suisse Garantie

Eine Metzgerei im Kanton Thurgau hatte zwischen Ende Mai 2018 und Ende April 2019 mindestens 95 Tonnen Fleisch aus dem Ausland importiert, mit Schweizer Fleisch vermischt und mit der Garantiemarke Suisse Garantie gekennzeichnet. Deswegen hielt das Obergericht die beiden Verantwortlichen des gewerbsmässigen reglementwidrigen Gebrauchs einer Garantie- oder Kollektivmarke für schuldig. Darauf basierend konnte AMS Agro-Marketing Suisse eine hohe Konventionalstrafe aussprechen.

Wie der Medienmitteilung des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 3. November 2023 entnommen werden kann, hat dieses den gegen die lokale Thurgauer Metzgerei ausgesprochenen Schuldspruchwegen Verletzung der Garantie-Marke «Suisse Garantie» bestätigt. Das Gericht hat einzig von einer weiteren Bestrafung Abstand genommen (vgl. https://obergericht.tg.ch/hauptrubrik-1/medienmitteilungen/detailseite-medienmitteilungen.html/7410/news/66623).

Die AMS hat sich im Rahmen des Berufungsverfahrens mit den Beschuldigten Geschäftsführern über eine Konventionalstrafe im mittleren fünfstelligen Bereich geeinigt. Selbstverständlich wurden die Betroffenen auch gleich nach Bekanntwerden des Vorfalls im Jahre 2020 aus dem «Suisse Garantie»-Nutzungssystem ausgeschlossen. Sie haben jegliche Verwendung der Marke «Suisse Garantie» bereits seit längerem eingestellt.

Da sich die AMS primär aus Produzentengeldern finanziert, ist dem Vorstand ein sorgfältiger Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wichtig. Nachdem die Markenverletzung beseitigt, künftige Verstösse verboten und die gemäss Sanktionsreglement geschuldete Konventionalstrafe bezahlt waren, hat sich die AMS daher aus dem Strafverfahren zurückgezogen.

Die AMS war ihrerseits etwas überrascht über den Umstand, dass das Strafgericht von einer weiteren Bestrafung Abstand genommen hat. Die Hauptziele der Intervention bleiben aber erreicht: Die Markenverletzung ist beseitigt und weitere Verstösse verboten, das Verhalten hat sich wirtschaftlich nicht ausgezahlt und dessen Unrechtmässigkeit bleibt als Straftat im Register der beiden Beschuldigten vermerkt. Dieser Fall hat bewiesen, dass das Kontrollsystem von Suisse Garantie funktioniert.

Weitere Auskünfte
Denis Etienne, Geschäftsführer AMS Agro-Marketing Suisse, 031 359 57 78
Urs Schneider, Präsident AMS Agro-Marketing Suisse, 079 438 97 17
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