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Heilpraktikerschule Luzern finanziert ihren Studenten Bundesbeiträge vor

Heilpraktikerschule Luzern finanziert ihren Studenten Bundesbeiträge vor
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Luzern/Ebikon (ots)

Neu zahlt der Bund Beiträge an Naturheilkunde-Ausbildungen, aber erst frühestens zwei Jahre nach der Ausbildung, zum Zeitpunkt der Höheren Fachprüfung. Die Heilpraktikerschule Luzern finanziert ihren Studenten deshalb diese Bundesbeiträge vor, zinsfrei.

Diese Vorfinanzierung der Heilpraktikerschule Luzern umfasst bis zu 40% der Ausbildungskosten. Sie wird individuell vereinbart und kann bis zu 18'000 Franken betragen; sie ist zinsfrei und zurückzuzahlen innerhalb von sechs Jahren nach Start der Ausbildung; verrechnet wird ein einmaliger Vorfinanzierungsbeitrag von maximal 660 Franken.

Bundesbeiträge lösen die kantonalen Beiträge ab. So erhalten neu auch Personen aus den Kantonen AG, BE, GR, JU, NE, SG und ZH Beiträge, wenn sie an einer Naturheilpraktiker- bzw. Komplementärtherapie-Ausbildung teilnehmen, die zum eidgenössischen Diplom führt.

Noch kurze Zeit kantonale Beiträge

Kantonale Beiträge werden noch bis zum 30. April 2017 gesprochen, eventuell noch bis zum 31. Juli 2017; sie werden im Gegensatz zu den Bundesbeiträgen ab Ausbildungsbeginn kontinuierlich ausbezahlt. Kantonale Beiträge entrichten die Kantone AI, AR, BE** BL, BS, FR, GE* GL, GR***, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD*, VS, ZG, FL. *Via Einzelantrag, **Nur Ayurveda-Medizin, ***Nur Naturheilpraktiker-Studiengänge und via Einzelantrag

Wer also in einem Kanton wohnt, der kantonale Beiträge entrichtet, hat durch diese Frist zwar etwas Entscheidungsdruck. «Doch kantonale Beiträge sind sicher am vorteilhaftesten», so Hein Zalokar von der Heilpraktikerschule Luzern, «sie entsprechen genau unserer Vorfinanzierung, jedoch ohne Rückzahlungverpflichtung.»

Hintergrund: Berufserfahrung erst nach der Ausbildung

Diese neue Unterstützung über Bundesbeiträge ist unabhängig vom Wohnkanton und betrifft vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen aller Berufe der Höheren Berufsbildung. Gefordert sind für ein eidg. Diplom grundsätzlich zwei Jahre Erfahrung in dem betreffenden Beruf. In den meisten Berufen sind diese zwei Jahre bereits absolviert, wenn der vorbereitende Kurs auf die Höhere Fachprüfung beginnt, da vorgängig eine Berufsprüfung absolviert und anschliessend bereits die zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt werden müssen. Dass die Zahlung des Bundes nachschüssig ist, ist in diesen Fällen kaum ein Problem. Die meisten vorbereitenden Kurse dauern ein bis anderthalb Jahre und die Höhere Fachprüfung kann direkt danach abgelegt werden.

Doch die vorbereitenden Kurse resp. die Ausbildungen zum Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten dauern drei bis vier Jahre; ausserdem können die zwei Jahre Berufserfahrung erst nach der Ausbildung gesammelt werden, da es für diese beiden Berufe keine vorgelagerte Berufsprüfung gibt. So kommt es zur unbefriedigenden Lösung, dass die Beiträge frühestens fünf bis sechs Jahre nach Ausbildungsstart ausbezahlt werden.

Bildungsanbieter als Vorfinanzierer

Diese Vorfinanzierung durch die Heilpraktikerschule Luzern ist wahrscheinlich einmalig in der Schweiz. Vor allem der Umstand, dass der Bildungsanbieter selber die Rolle des Vorfinanzierers übernimmt, ist ungewöhnlich. Die Liquidität der Schule soll dadurch gewährleistet werden, dass Schulgründerin Ulrike von Blarer Zalokar zur Sicherheit ihre Pensionskassengelder zur Verfügung stellt und nach ihrer Pensionierung 2018 weiterhin mitarbeitet. Ausserdem können Studierende ab sofort ihr Schulgeld statt halbjährlich neu auch vorgängig auf einmal einzahlen und dadurch sogar von einem Solidaritätsbonus von bis zu 500 Franken profitieren. Zalokar: «So können wir unsere Liquidität zusätzlich sichern.»

«Wind in die Segel»

Peter von Blarer, Mitglied der Schulleitung und Miteigentümer der Heilpraktikerschule Luzern: «Diese Bundesbeiträge sind ein Ausdruck der Anerkennung, die der Naturheilkunde in der Schweiz zuteil kommt.» Doch sei es unglücklich, dass sie erst Jahre nach dem Studium, nämlich zum Zeitpunkt der Höheren Fachprüfung, ausbezahlt würden. Hein Zalokar: «Durch unsere Vorfinanzierung können wir das gute Finanzierungssystem des Bundes noch zielgerichteter machen.» Ulrike von Blarer Zalokar, Gründerin der Heilpraktikerschule Luzern, Mitglied der Schulleitung und Miteigentümerin: «Die Beiträge sind ja während der Ausbildung wichtig, da sind Lohnausfall und zusätzliche Kosten zu bewältigen. Unsere Vorfinanzierung soll den Studenten Wind in die Segel bringen.»

Links

Zur Vorfinanzierung durch die Heilpraktikerschule Luzern http://www.heilpraktikerschule.ch/wind-in-die-segel

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/themen/hbb/finanzierung.html

Formular zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Interkantonale Fachschulvereinbarung FSV) http://www.edk.ch/dyn/14346.php

Kontakt:

Martin Rutishauser, Medienarbeit
+41/79/283'67'42
martin_rutishauser@heilpraktikerschule.ch
www.heilpraktikerschule.ch

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