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Schweizerischer Baumeisterverband: Kein Lohnabschluss 2018 im Bauhauptgewerbe

Zürich (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna haben bei den Verhandlungen über den Lohn 2018 für das Baustellenpersonal keine gemeinsame Lösung gefunden. Trotz unsicheren Marktaussichten und ständig abnehmenden Margen legte der Baumeisterverband den Gewerkschaften ein faires Angebot vor: Eine individuelle Erhöhung der Effektivlöhne um 0,5 Prozent sowie eine Erhöhung sämtlicher Mindestlöhne um 0,3 Prozent.

Die Baumeister bedauern, dass es zu keiner Einigung gekommen ist. Insbesondere auch darum, weil sich die Baumeister bereits im Dezember 2015 entschlossen, zum Wohle der Sozialpartnerschaft einen dreimal grösseren Anteil der Beitragserhöhungen für die Finanzierung des flexiblen Altersrücktritts zu übernehmen als die Arbeitnehmer. Damals einigten sich die Sozialpartner darauf, dass bei der Lohnrunde 2018 wie schon bei den Lohnrunden 2016 und 2017 diese Beitragserhöhungen mit je 0,5 Prozent in die Verhandlungen mit einbezogen werden können.

Für den Baumeisterverband ist unerklärlich, wie die Gewerkschaften die wirtschaftliche Realität im Bauhauptgewerbe ausblenden und auf ihren übertriebenen Forderungen beharren. Aufgrund des bereits sehr hohen Lohnniveaus, der in den letzten Jahren gestiegenen Lohnnebenkosten, des intensiven Preiswettbewerbs sowie der unsicheren Marktaussichten bestand kein Spielraum für Lohnerhöhungen, die über das vorgelegte Angebot der Baumeister hinausgehen. Vielmehr sind die Baumeister bestrebt, durch wettbewerbsfähige Kostenstrukturen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten zu können.

Der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) ist der arbeitnehmerfreundlichste Gesamtarbeitsvertrag für Handwerker in der Schweiz. Er gilt in der aktuellen Fassung noch bis Ende 2018, sieht jedoch während seiner Laufzeit für jeden Herbst Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern vor. Der LMV umfasst Leistungen wie 5500 Franken Mindestlohn für ausgebildete Maurer und Strassenbauer EFZ und 4500 Franken Mindestlohn für Arbeiter ohne Berufsausbildung. Dies bei 13 Monatslöhnen, bei einer 40.5-Stundenwoche sowie bei fünf Wochen Ferien (sechs Wochen für unter 20- und über 50-jährige).

Weitere Informationen zum LMV:

www.baumeister.ch/lmv

Kontakt:

Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/226'19'64
E-Mail: gllardi@baumeister.ch

Benedikt Koch, Direktor SBV
Tel.: +41/79/622'09'40
E-Mail: bkoch@baumeister.ch

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