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Schweizerischer Baumeisterverband: Versteuerung von Streikgeldern: Zürcher Regierung muss Auskunft geben

Zürich (ots)

Die Gewerkschaften haben jedem Teilnehmer an ihrem Demonstrationszug durch die Stadt Zürich vom 10. November 2015 eine Entschädigung von 170 Franken ausbezahlt. Ob und wie dieses sogenannte Streikgeld steuerlich erfasst wird, wollen nun drei Kantonsräte aus CVP, FDP und SVP in einer parlamentarischen Anfrage vom Zürcher Regierungsrat wissen.

Bei rund 3000 Teilnehmern allein in der Deutschschweiz summierten sich die Streikgelder auf insgesamt eine halbe Million Franken. Erklären muss die Regierung auch, ob die mitmarschierten Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger die Entschädigungen wie vorgeschrieben den zuständigen Ämtern melden und inwiefern Streikgeldbezüger, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, ihren Zusatzlohn abrechnen.

Anfrage «Rechtskonforme Abrechnung von Streikgeldern» (eingereicht am 17.11.2015): http://ots.ch/HYeug

Kontakt:

Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel.: +41/44/258'82'44
E-Mail: mengel@baumeister.ch

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