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Resolution zur Rettung des LMV
Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) appelliert an die soziale Verantwortung der Gewerkschaften

Zürich (ots)

Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) fordert die Gewerkschaften Unia und Syna in einer Resolution auf, einer Verlängerung des bestehenden Landesmantelvertrags (LMV) in seiner heutigen Form zuzustimmen. Ein vertragsloser Zustand diene keinem einzigen Bauarbeiter und sei ein fatales Signal für die Schweizer Wirtschaft, heisst es in dem am Mittwoch in Luzern mit grosser Mehrheit verabschiedeten Papier.

Der aktuelle LMV Bau läuft Ende 2011 aus. Um Zeit für weitere Verhandlungen zu gewinnen, haben die Baumeister den Gewerkschaften vorgeschlagen, den Vertrag vorerst in der bestehenden Form zu verlängern. Einstimmig entschieden die SBV-Delegierten, dass ein neuer LMV erst angenommen wird, wenn er vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärt ist.

Damit stellten sich die SBV-Delegierten an ihrer ordentlichen Herbstversammlung in Luzern klar hinter ihre LMV- Verhandlungsdelegation. Deren Verhandlungspaket, das letzte Woche von den Gewerkschaften verworfen wurde, begrüssen sie ausdrücklich als grosszügigen Rahmen für eine ausgewogene Lösung. Es bringe weitere substanzielle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe. Diese Verbesserungen haben einen Gegenwert von rund 0,75 Lohnprozent. Hinzu kommt die vom SBV angebotene Lohnerhöhung von 1,5 Prozent.

Die Verlängerung des bestehenden LMV Bau sichert vorerst den Fortbestand des arbeitnehmerfreundlichsten GAV der Schweiz. Dieser legt Mindestlöhne fest, die weit über jenen der meisten andern handwerklichen Branchen liegen. So verdient ein Maurer mit abgeschlossener Berufslehre monatlich mindestens Fr. 5450.- und ein ungelernter Hilfsarbeiter Fr. 4400.-. Das heisst, dass ein ungelernter Mitarbeitender im Bauhauptgewerbe monatlich einige hundert Franken mehr verdient als viele Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung in den meisten anderen Handwerken. Die effektiv bezahlten Löhne liegen im Bauhauptgewerbe sogar durchschnittlich neun Prozent über Mindestlohn. Hinzu kommen der 13. Monatslohn, fünf Wochen Ferien (ab 50 Jahre sogar sechs Wochen), acht bezahlte Feiertage, 720 Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit und eine schweizweit einzigartig arbeitnehmerfreundliche Frühpensionierung mit 60 Jahren.

Kontakt:

NR Werner Messmer
Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/445'77'89
E-Mail: werner.messmer@messmer.ch

Dr. Daniel Lehmann
Direktor SBV
Tel.: +41/78/768'59'22
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Internet: www.baumeister.ch

Martin A. Senn
Vizedirektor SBV, Leiter Departement Politik + Kommunikation
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E-Mail: msenn@baumeister.ch
Internet: www.baumeister.ch