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Siskinds LLP; Camp Fiorante Matthews; Liebman Associes

Mitteilung Über den Zulassungs- und Vergleichsantrag mit Zusammenhang mit den Kanadischen Luftfracht-Sammelklagen Gegen Air France, KLM und Martinair und LAN

Ontario (ots/PRNewswire)

Die folgende Mitteilung wird von Siskinds LLP, Camp Fiorante Matthews und Liebmann Associes im Zusammenhang mit dem Zulassungs- und Vergleichsantrag mit den kanadischen Luftfracht-Sammelklagen herausgegeben.

ADRESSATEN DIESER MITTEILUNG:

Diese Mitteilung richtet sich an Personen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 11. September 2006 bei einem Spediteur oder Luftfrachtunternehmen Luftfrachtversandleistungen innerhalb Kanadas oder nach bzw. aus Kanada (ausgenommen hiervon sind Versandleistungen in die oder aus den USA) erworben und ihre Teilnahme an den Sammelklagen (die "Vergleichsklasse") nicht bereits ausgeschlossen haben.

HINTERGRUND DIESER MITTEILUNG:

In Ontario, British Columbia und Quebec wurden Sammelklagen erhoben, in denen widerrechtliche Preisabsprachen für Luftfrachtversandleistungen zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 11. September 2006 (die "kanadischen Verfahren") vorgebracht wurden.

In den kanadischen Verfahren wurden mit Société Air France, Koninklijke Luchtvaart Maatschappij N.V., Firmenname KLM Royal Dutch Airlines und Martinair Holland N.V. (zusammen "AF/KLM") sowie LAN Airlines S.A. und LAN Cargo S.A. (zusammen "LAN") Vergleiche geschlossen. Diese Beklagten werden gemeinsam als die "Beklagten im Vergleich" bezeichnet. Für jeden Vergleich ist eine gerichtliche Genehmigung der Vergleichsbedingungen erforderlich; hierzu zählen auch Anordnungen zur Zulassung der Klagen als Sammelklagen gegen die einzelnen Beklagten im Vergleich.

Bei den Vergleichsvereinbarungen haben die Beklagten im Vergleich zugestimmt, gegen eine vollständige Einstellung der eingestellten Ansprüche (wie in den jeweiligen Vergleichsvereinbarungen der Beklagten im Vergleich definiert) gegen sie und ihre zugehörigen Einheiten folgende Beträge an die Vergleichsklasse zu bezahlen:

        - AF/KLM hat der Zahlung von 6.500.000 kanadischen Dollar zugestimmt.
        - LAN hat der Zahlung von 700.000 kanadischen Dollar zugestimmt.

Die Beklagten im Vergleich müssen zudem mit den kanadischen Klägern bei der Verfolgung von deren Ansprüchen gegen die anderen Beklagten zusammenarbeiten.

Die Vergleiche stellen eine Beilegung der strittigen Forderungen gegenüber den einzelnen Beklagten im Vergleich dar. Die Beklagten im Vergleich erkennen hiermit nicht das Vorliegen eines Vergehens oder das Bestehen einer Verbindlichkeit an.

DIE ANHÖRUNGEN ZUR VERGLEICHSGENEHMIGUNG:

Für die Anhörung der Anträge auf Zulassung der Klagen als Sammelklagen gegen die Beklagten im Vergleich und die Genehmigung der Vergleiche sind folgende Termine festgesetzt:

        - Gericht von Ontario in London am 16. Juli 2012 um 10.00 Uhr,
        - Gericht von British Columbia in Vancouver am 24. Juli 2012 um 10.00 Uhr und
        - Gericht Quebec in Montreal am 13. August 2012 um 9.30 Uhr.

Bei diesen Anhörungen stellen die Gerichte von Ontario, British Columbia und Quebec fest, ob die Vergleiche gerecht, angemessen und im besten Interesse der Mitglieder der Vergleichsklasse sind.

Die Anwaltsgebühren und Auslagen müssen von den Gerichten von Ontario, British Columbia und Quebec genehmigt werden. Die Anwälte werden beantragen, dass Anwaltsgebühren in Höhe von bis zu 25 % der von AF/KLM und LAN gebildeten Vergleichsfonds zusätzlich Auslagen und anfallenden Steuern von den Gerichten genehmigt und aus den von AF/KLM and LAN gebildeten Vergleichsfonds ausbezahlt werden.

OPTIONEN DER MITGLIEDER DER VERGLEICHSKLASSE HINSICHTLICH DER VERGLEICHE:

Teilnahme an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung: Mitglieder der Vergleichsklassen sind zur Teilnahme an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung und zum Parteienvortrag berechtigt. Wenn Sie Einwände in schriftlicher Form vorbringen möchten, müssen Ihre schriftlichen Vorlagen bis spätestens am 6. Juli 2012 (es gilt der Poststempel) an den zuständigen Anwalt der Vergleichsklasse (siehe die Adressen weiter unten) gesendet werden. Der Anwalt der Vergleichsklasse leitet alle Vorlagen an das zuständige Gericht weiter. Wenn Sie an den Anhörungen zur Vergleichsgenehmigung teilnehmen und in mündlicher Form Stellung nehmen möchten, wenden Sie sich bis spätestens am 6. Juli 2012 an den zuständigen Anwalt der Vergleichsklasse (siehe die Adressen weiter unten).

Beanspruchung eines Teils des Vergleichsfonds: Die Anwälte der Vergleichsklasse schlagen die treuhänderische Verwaltung des Vergleichsfonds zugunsten der Mitglieder der Vergleichsklasse vor. Ein Verfahrensvorschlag zur Verteilung des Vergleichsfonds wird den Gerichten zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung vorgelegt. Nach der gerichtlichen Genehmigung des Verfahrens zur Verteilung des Vergleichsfonds erfolgt eine weitere Mitteilung bezüglich der Verteilung des Vergleichsfonds und des Verteilungsverfahrens.

Registrierung für weitere Mitteilungen: Falls Sie diese Mitteilung nicht per Post erhalten haben, registrieren Sie sich bitte online unter http://www.AirCargoSettlement2.com oder telefonisch unter 1-888-291-9655 (USA und Kanada) bzw. unter 1-614-553-1296 (international), um sicherzustellen, dass Ihnen weitere Mitteilungen im Zusammenhang mit den kanadischen Verfahren direkt per Post zugestellt werden.

Nichtteilnahme: Die Frist für eine Nichtteilnahme an (oder für den Ausschluss von) den kanadischen Verfahren ist abgelaufen. Mitglieder der Vergleichsklasse, die nicht auf gültige Weise von ihrem Recht zur Nichtteilnahme Gebrauch gemacht haben, sind an die Bedingungen der Vergleichsvereinbarungen (nach gerichtlicher Genehmigung) gebunden.

WEITERE INFORMATIONEN:

Mit dieser Mitteilungen werden die Vergleichsvereinbarungen lediglich zusammengefasst. Weitere Informationen zu den Vergleichen stehen online unter http://www.AirCargoSettlement2.com zur Verfügung. Fragen zu den Vergleichen oder zu anderen in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen können an den Anwalt der Vergleichsklasse gerichtet werden:

Mitglieder der Vergleichsklasse ausserhalb von British Columbia und Quebec: 1-800-461-6166, Durchwahl 2455, oder charles.wright@siskinds.com oder Siskinds LLP, 680 Waterloo Street, London, ON, N6A 3V8, Canada, Attn: Charles Wright.

Mitglieder der Vergleichsklasse in British Columbia: +1-604-689-7555 oder jjcamp@cfmlawyers.ca oder Camp Fiorante Matthews, #400 - 856 Homer Street, Vancouver, BC, V6B 2W5, Attn: JJ Camp.

Mitglieder der Vergleichsklasse in Quebec: +1-514-846-0666 oder irwin@liebman.org oder Liebman Associes, 1 Westmount Square #1500, Montreal, QC, H3Z 2P9, Attn: Irwin Liebman.

Diese Mitteilung wurde von den Gerichten von Ontario, British Columbia und Quebec genehmigt.

Quelle: Siskinds LLP, Camp Fiorante Matthews und Liebman Associes

Kontakt:

Charles Wright, Siskinds LLP, 1-800-461-6166, Hausanschluss 2455