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Kommentar zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur EZB

Berlin (ots)

Kaum war der Beschluss am Freitag bekanntgeworden, hieß es, Karlsruhe habe einen Meilenstein in die Welt gesetzt oder sogar eine Revolution angezettelt. Warum? Weil das Bundesverfassungsgericht sich erstmals überwunden und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage vorgelegt hat. Aber damit hat es dem Luxemburger Gericht keineswegs die Entscheidung überlassen. Vielmehr ist es so: Die Mehrheit des Senats teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken, sie hält den Beschluss der EZB, notfalls Staatsanleihen ausgewählter EU-Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe anzukaufen, für einen Ultra-Vires-Akt, das heißt für eine unzulässige Überschreitung ihrer Kompetenzen. Da es sich um Europarecht handelt, hat Karlsruhe zwar die Frage in Luxemburg vorgelegt, aber die Antwort betrachten die deutschen Richter nur als verbindlich, wenn sie ihrer Rechtsauffassung entspricht.

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