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Zum Gleichstellungsurteil des Bundesverfassungsgerichts:

Berlin (ots)

Homosexuelle Paare treten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft füreinander ein, sie sind nach einer Trennung verpflichtet, sich den Zugewinn zu teilen und dem Partner Unterschiede in der Altersvorsorge auszugleichen. Viele ziehen Kinder groß und übernehmen dauerhaft Verantwortung für die ganze Lebensgemeinschaft. All das gleicht einer Ehe, so dass es keinen Grund gibt, im Steuerrecht Unterschiede zu machen. Diese Differenzierung zwischen den einen, die mit dem Splitting Steuern sparen dürfen, und den anderen, denen das verwehrt bleibt, ist also nichts anderes als eine Diskriminierung. Dies hat Karlsruhe erfreulich deutlich herausgearbeitet.

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