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Zum "Deal" in der Strafprozessordnung:

Berlin (ots)

Es ist in den vergangenen Jahren genau das eingetreten, vor dem Strafrechtspraktiker ebenso wie Strafrechtsprofessoren unüberhörbar gewarnt haben. Eine Justiz, die sehenden Auges auf die Ermittlung der materiellen Wahrheit verzichtet, droht sich selbst mit Blindheit zu schlagen; eine Rechtsprechung, die sich nicht zuerst an das Recht, sondern an Absprachen gebunden fühlt, unterhöhlt ihre Legitimation; Prozesse, die nicht mehr in Gerichtssälen, sondern auf Basaren stattzufinden scheinen, verletzen das allgemeine Rechtsgefühl. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute also über mehr als die Verfassungsmäßigkeit des § 257 c StPO. Es geht um die Zukunft der Gerechtigkeit im Strafrecht.

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