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Kommentar zum Mieterurteil des BGH

Berlin (ots)

Das Urteil trifft exakt den Punkt. Es geht um Lärmbelästigung in einem Mietshaus durch Ferienwohnungsnutzer. Letztere brauchen die Räume nicht als Rückzugs- und Erholungsort, sondern als Basis für Openend-Partys im Urlaubsglück. Das passt nicht zusammen. Wer in seinem Haus Ferienwohnungen en gros zulässt, dem sind Dauermieter weniger wichtig als der Profit. Außerdem wird Wohnraum vernichtet. Gut, wenn die Rechnung nicht so einfach aufgeht.

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