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EANS-Adhoc: Air Berlin PLC
Deutsches Bundeskartellamt genehmigt Erhöhung der Beteiligung an NIKI

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Erhöhung der Beteiligung
26.04.2010
London, 26. April 2010 - Das deutsche Bundeskartellamt hat die 
Freigabe für die zwischen der Privatstiftung Lauda, der Air Berlin 
PLC und der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG vereinbarte 
mittelbare Erhöhung der Beteiligung der Air Berlin PLC & Co. 
Luftverkehrs KG an der NIKI Luftfahrt GmbH von 24% um 25,9% auf 49,9%
erteilt.
Das Bundeskartellamt hat außerdem die Freigabe zum Erwerb der 
verbleibenden 50,1% der Anteile an der NIKI Luftfahrt GmbH durch die 
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erteilt, wenn ein im 
Zusammenhang mit der vorgenannten Aufstockung der Beteiligung seitens
der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG der Privatstiftung Lauda zu 
gewährendes Darlehen durch mittelbare Übertragung dieser Beteiligung 
zurückgeführt werden wird.
Der Vollzug der gesamten Transaktion (siehe Ad-hoc-Meldung vom 17. 
Februar 2010) steht u.a. noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch 
die österreichische Kartellbehörde sowie weiterer kartellrechtlicher 
Gestattungen.

Rückfragehinweis:

Ingolf Hegner
Head of Investor Relations
+49 (0)30 3434 1532
ihegner@airberlin.com

Branche: Luftverkehr
ISIN: GB00B128C026
WKN: AB1000
Index: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
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Stuttgart / Freiverkehr
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