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Dorothea Siems über Gerechtigkeit, die Besteuerung sexueller Neigungen und die CDU

Berlin (ots)

Die Zeiten, in denen Homosexuelle hierzulande von Rechts wegen verfolgt wurden, sind lange vorbei. Zum Glück. Seit gut einer Dekade können Schwule und Lesben vor den Traualtar treten und eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Doch gleichgestellt ist die Homo-Ehe nicht, denn das Ehegattensplitting gilt bislang nur für traditionelle Paare. Vor allem die Union sträubt sich gegen eine völlige Gleichstellung. Doch selbst im konservativen Lager gibt es jetzt Bewegung. So drängt eine Gruppe von Unionsabgeordneten - mit Schützenhilfe von Familienministerin Kristina Schröder - auf die steuerliche Gleichbehandlung der Homo-Ehe. Zu Recht. Die Gegner halten die Idee für absurd. Sie verweisen darauf, dass die Ehe die Keimzelle der Familie sei und das Ehegattensplitting somit in erster Linie eine Familienförderung darstelle, die Homosexuellen nicht zustehe. Schließlich fordere das Grundgesetz für "Ehe und Familie" einen besonderen Schutz. Wer aber alles gleich fördere, fördere in Wahrheit nichts. Doch diese Position wird angesichts des gesellschaftlichen Wandels nicht zu halten sein. Immer mehr Ehepaare bleiben heute - vielfach gewollt - kinderlos und profitieren dennoch vom Ehegattensplitting. Das Gleiche gilt für Eltern, deren Kinder längst aus dem Haus sind. Die gemeinsame steuerliche Veranlagung ist denn auch keineswegs eine familienpolitische Förderung. Vielmehr spiegelt das Splitting die Tatsache wider, dass der Fiskus die Ehe zu Recht als langfristig angelegte Wirtschaftseinheit betrachtet. Schließlich übernehmen die Partner auf Dauer gemeinsam Verantwortung und stehen etwa bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit füreinander ein. Diese Pflichten übernehmen aber auch gleichgeschlechtliche Partner, wenn sie sich eintragen lassen. Dann aber stehen ihnen auch die gleichen Rechte zu. Die Besteuerung hat sich am Einkommen des Paares zu orientieren - und nicht an der sexuellen Neigung der Partner. Notfalls wird das Bundesverfassungsgericht eine solche Gesetzesänderung erzwingen. Denn das höchste deutsche Gericht hat etwa beim Beamtenrecht schon mehrfach in diesem Sinne geurteilt. Ohnehin ist das Steuerrecht der falsche Platz, gesellschaftspolitische Leitbilder vorzugeben. Der Fiskus muss sich kühl und verlässlich am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Die Furcht der Konservativen in der Union, an dieser Stelle erneut Profil zu verlieren, ist unbegründet. Es sind nicht die relativ wenigen verpartnerten Homosexuellen, die das Institut der traditionellen Ehe gefährden. Der Angriff kommt vielmehr von der wachsenden Schar derjenigen Politiker, die das Ehegattensplitting grundsätzlich infrage stellen. Denn wenn der Fiskus künftig jeden einzeln veranlagte, nähme er den Paaren die Freiheit, selbst über die Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit zu entscheiden. Wie in Skandinavien wäre die doppelte Vollberufstätigkeit dann für die meisten Eheleute wirtschaftlich ein Zwang. Das sollte die Union, wenn sie sich auf den Schutz von Ehe und Familie beruft, verhindern.

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