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Travail.Suisse fordert eine Reform der Ergänzungsleistungen ohne Kahlschlag und ohne Lebensführungskontrolle

Bern (ots)

Die Sozialkommission des Nationalrates wird morgen und übermorgen ihre Beratungen zur Revision der Ergänzungsleistungen (EL) abschliessen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert die Kommission auf, nicht über das Ziel hinaus zu schiessen und die Ergänzungsleistungen nicht auszuhöhlen.

Die Kosten der EL steigen - einerseits wegen demografischen Entwicklung und andererseits durch den Abbau bei vorgelagerten Systemen. So ist in der IV beinahe die Hälfte aller Bezügerinnen und Bezüger auf die EL angewiesen. "Das zeigt, dass die Ergänzungsleistungen heute ein unerlässliches Instrument sind in der Altersvorsorge - vor allem auch für Menschen mit einer Behinderung", sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. "Wir fordern die Sozialkommission des Nationalrates deshalb dringend auf, bei der Revision Augenmass zu behalten", sagt Kuert Killer.

Kostenanstieg ist nicht hausgemacht

Travail.Suisse teilt die Ziele des Bundesrats zur Reform wie etwa den Erhalt des Leistungsniveaus, den Schutz der Eigenmittel für die Altersvorsorge oder die Absicht, Schwelleneffekte zu reduzieren weitgehend. Damit diese Ziele erreicht werden können, ist aber ein sorgfältiges Vorgehen angebracht. Denn der Kostenanstieg in den Ergänzungsleistungen ist nicht hausgemacht und lässt sich nur teilweise direkt in den EL selber begrenzen. Die EL zahlen den Preis für den Druck auf die übrigen Sozialversicherungen. "Es ist überaus wichtig, die Errungenschaften der EL zu verteidigen. Dazu gehört, dass auch ohne Lebensführungskontrolle ein Recht auf EL besteht. Daran darf nicht gerüttelt werden. Dass heute sogar Teile der liberalen Kreise eine solche Kontrolle wollen, ist mehr als erstaunlich", so Kuert Killer. Wichtig ist ausserdem, dass mit dem Geld aus der EL ein Lebensunterhalt bestritten werden kann. Verschiedene Massnahmen, die zur Diskussion stehen, etwa die Reduktion der EL-Mindesthöhe, tiefere Beiträge an Krankenkassenprämien, die Reduktion der Ansätze für den Lebensbedarf von Kindern oder auch die Reduktion der Vermögensfreibeträge, können dazu führen, dass neben den EL auch noch Sozialhilfe bezogen werden muss. Das darf nicht sein und entspricht nicht dem Zweck der EL.

Pensionskassengeld und ältere Arbeitslose schützen

Es ist richtig, dass das Pensionskassengeld besser geschützt werden muss. Travail.Suisse begrüsst deshalb eine gewisse Beschränkung des Kapitalbezugs aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Möglichst jeder Arbeitnehmende soll aus 1. und 2. Säule eine Rente erhalten, die zum Leben reicht. Doch ältere Arbeitslose müssen im Gegenzug besser geschützt werden. Heute verlieren ältere Arbeitnehmende bei einer Entlassung nicht nur den Job, sondern auch ihre Pensionskassenrente. Travail.Suisse fordert, dass ältere Arbeitnehmende bei einer Entlassung ein Recht erhalten, bei ihrer bisherigen Pensionskasse zu bleiben und zum Pensionsierungszeitpunkt eine normale Pensionskassenrente erhalten. Es liegen pfannenfertige Lösungen auf dem Tisch, die dem Nein zur Altersvorsorge 2020 zum Opfer gefallen sind. Sie müssen mit der EL-Reform wieder aufgenommen werden.

Travail.Suisse erwartet insbesondere von den Kreisen, die bei der Reform der Altersvorsorge immer wieder auf die EL verweisen, dass sie die EL stärken statt schwächen - auch im Hinblick auf angemessene Mietzinsmaxima, wo die aktuellen Vorschläge noch zu wenig weit gehen.

Kontakt:

Weitere Informationen:
Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, 079 777
24 69

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