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Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

ESTI: Marktüberwachung 2012
11 Prozent der elektrotechnischen Erzeugnisse mit Mängeln (BILD)

ESTI: Marktüberwachung 2012 / 11 Prozent der elektrotechnischen Erzeugnisse mit Mängeln (BILD)
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Fehraltorf (ots)

11% aller kontrollierten elektrotechnischen Erzeugnisse weisen gemäss Bericht des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI zur Marktüberwachung 2012 Mängel auf. Die Erhebung durch das ESTI erfolgte anhand von Stichprobenkontrollen in der gesamten Schweiz. Im Sinne der Produktesicherheit und der Transparenz sind seit dem 1. Januar 2013 alle Erzeugnisse mit dem Sicherheitszeichen unter www.esti.admin.ch veröffentlicht.

Jährlich werden durch das ESTI rund 1500 Niederspannungserzeugnisse aus den Bereichen Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie auf Einhaltung der gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen überprüft. Laufend werden solche Erzeugnisse in der Werbung, in Printmedien und im Internet erfasst. Die Marktkontrolle erfolgt mittels Stichprobenkontrollen bei Grossverteilern und an Messen. 170 Kontrollen wurden aufgrund von Meldungen Privater und Mitbewerbern durchgeführt.

2012 wiesen 11% aller kontrollierten Erzeugnisse Mängel auf. Diese umfassten unzureichende sicherheitstechnische Nachweise und vielmals konkrete sicherheitstechnische Mängel. Stellt ein Mangel eines Erzeugnisses eine Gefahr für den Benutzer dar, erlässt das ESTI ein Verkaufsverbot. Es wurden 66 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps ausgesprochen. Besonders betroffen waren 2012 beispielsweise nicht berührungssichere LED-Beleuchtungen, unzulässige Stecker und Verlängerungskabel, gefährliche Laserpointer und mangelhafte Baustromverteiler im gewerblichen Bereich. Inverkehrbringer elektrischer Produkte müssen mit der Abgabe ihrer Erzeugnisse an Benutzer die Anforderungen der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) erfüllen und insbesondere die sicherheitstechnischen Nachweise für ihre Produkte erbringen. In 11 Fällen haben der Handel und Hersteller als Inverkehrbringer selbst Erzeugnisse auf-grund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert.

Unbedingt zu beachten ist, dass das Inverkehrbringen von elektrischen Geräten mit ausländischen Steckern in der Schweiz verboten ist. Unfachmännische Manipulationen von Konsumenten an solchen Geräten können zu gefährlichen Zuständen bei deren Benutzung führen! Grösstmöglichen Schutz können sich Konsumentinnen und Konsumenten verschaffen, indem sie beim Kauf von elektrischen Geräten auf seriöse Anbieter mit einem kompetenten Kundendienst in der Schweiz setzen und auf lesbare Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind das Sicherheitszeichen des ESTI und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Neu sind im Sinne der Produktesicherheit und der Transparenz seit dem 1. Januar 2013 alle Erzeugnisse mit dem Sicherheitszeichen des ESTI unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Erzeugnisse mit dem Sicherheitszeichen sind von einer unabhängigen Stelle typengeprüft worden. Das Sicherheitszeichen erfüllt somit höhere Ansprüche an die Produktesicherheit als die reine Selbstdeklaration mit einem CE-Kennzeichen und bietet Konsumenten und Anwen-dern einen Mehrwert.

Kontakt:

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Peter Fluri
Tel.: +41/44/956'12'30
E-Mail: mub.bs.info@esti.ch
Web: www.esti.admin.ch