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IV-Revision: Hörgerätebranche gegen Hilfsmittelmonopol

Bern (ots)

Der Bundesrat schlägt dem Parlament in der
Invalidenversicherung ein staatliches Hilfsmittelmonopol vor. 
Internationale Erfahrungen zeigen, dass dies zu Leistungsabbau für 
die Betroffenen führt. Eine nachhaltige Sanierung der IV-Finanzen ist
damit nicht zu erreichen. Die Lösung wäre eine Pauschale an die 
Versicherten.
Der Bundesrat hat heute die 6. IV-Revision (erstes 
Massnahmenpaket) verabschiedet. Darin will er eine Rechtsgrundlage 
für den Staatseinkauf von Hilfsmitteln schaffen. Diese beschränkt 
sich nicht nur auf die von der Versicherung finanzierten Geräte 
sondern führt zu einem Staatshandel mit vierzig Hilfsmitteln und zur 
Bevormundung der Betroffenen. Versicherte, die nicht im 
Staatssortiment einkaufen, verlieren die Leistung der IV. Der 
Bundesrat übergeht dabei die ablehnenden Stimmen aus der 
Vernehmlassung und den Auftrag des Parlamentes, auf Staatseingriffe 
zu verzichten und für Wettbewerb zu sorgen (z.B. Mo. 09.3156: 
Hörgerätemarkt. Mehr Wettbewerb statt Staatseingriffe).
Hörgerätebranche leistet Sparbeitrag
Die steigenden Kosten bei IV und AHV entstehen gemäss der 
Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK durch die Zunahme der Fälle. 
Immer mehr Menschen lassen sich mit einem Hörgerät versorgen. Seit 
1995 hat sich die Anzahl Geräte verdoppelt. Die Fallkosten sind in 
der gleichen Zeit stabil geblieben. Die Hörgerätebranche hat in zwei 
Tarifsenkungsrunden (2006 und 2010) der IV zu jährlichen Ersparnissen
von 40 Mio. Franken verholfen. Dank diesem Verzicht sind die 
Gesamtausgaben der IV für Hilfsmittel rückläufig (2004: 269 Mio., 
2008: 242 Mio.) - trotz enorm gestiegener Nachfrage der Patienten.
Innovationsfeindlicher Leistungsabbau
Der staatliche Einkauf von Hilfsmitteln geht diese 
Grundproblematik nicht an. Die steigende Nachfrage lässt sich nicht 
mit einem Staatsmonopol lösen. In Ländern mit Staatseinkauf hat sich 
die Mengenproblematik noch verschärft. Zudem sind dort monatelange 
Wartelisten entstanden. Der Staat entscheidet über die erhältlichen 
Geräte (in Grossbritannien zum Beispiel nur 14 mehrheitlich veraltete
Hörgeräte). Mangelhafter Service und Nachbetreuung der Patienten 
verursachen Kosten ohne entsprechenden Nutzen.
Lösungsansatz Versichertenpauschale
Nötig ist eine Gesamtschau des Versorgungssystems, wie es die 
Eidgenössische Finanzkontrolle vorgeschlagen hat. Mittels einer 
Pauschale an die Versicherten (statt an die Leistungserbringer) 
könnte das System vereinfacht und auf den Kernauftrag der IV, die 
"einfache und zweckmässige Versorgung" zur Verhinderung von IV-Renten
zurückgeführt werden. Die Politik hätte zu definieren, was diese 
Grundversorgung beinhaltet und was sie kosten darf. Dadurch wird der 
Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern gestärkt. Flankierend hat
die EFK einen Leistungsauftrag an eine Konsumentenorganisation 
empfohlen, damit die Kunden rasch und einfach Preise und Leistungen 
vergleichen können. Diesen Ansatz unterstützt die Branche, weil er 
Leistungsabbau verhindert, die Kosten der IV nachhaltig senkt und die
Versicherten stärkt statt bevormundet.
«hörenschweiz» (www.hoerenschweiz.ch) ist die 
Kommunikationsplattform der Hörgerätebranche. Die Verbände der 
Hersteller und Dienstleister haben sich zusammengetan, um die 
Öffentlichkeit über die Hörgeräteversorgung in der Schweiz, neuste 
Entwicklungen auf dem Hörgerätemarkt und die Prävention von 
Beeinträchtigungen des Gehörs zu informieren. Auf unserer Webseite 
finden Sie weiteren Fakten und Zahlen zur Hörgeräteversorgung in der 
Schweiz.
Zusätzliche Faktenblätter finden Sie auf der Webseite 
www.hoerenschweiz.ch

Kontakt:

Weitere Informationen und Vermittlung
von Interviewpersonen aus Branche und Politik:
Dominik Feusi
Medienstelle «hörenschweiz»
Mobile: +41/79/359'88'23
E-Mail: feusi@hoerenschweiz.ch

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