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SRF-Publikationen im Fokus der UBI

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat mehrere Beschwerden gegen einen "Rundschau"-Beitrag von Fernsehen SRF zur Windenergie knapp abgewiesen. Ebenfalls als unbegründet erachtete die UBI Beschwerden gegen SRF wegen der fehlenden Berichterstattung zu den "Twitter Files" und zu Beiträgen über einen Energie-Chat.

Die Mitglieder der UBI berieten heute in Bern öffentlich über mehrere Beschwerden, die sich alle gegen Radio- und Fernsehprogramme sowie Publikationen von SRF richteten.

Fernsehen SRF strahlte am 12. Oktober 2022 im Rahmen des Politmagazins "Rundschau" den Beitrag "Kampf um Windräder: Gegner machen mobil" aus. Darin geht es um den organisierten Widerstand gegen Windenergieprojekte in der Schweiz vor dem Hintergrund der Energiestrategie des Bundes. Gegen den Beitrag wurden mehrere Beschwerden erhoben. In der kontroversen Beratung unter den UBI-Mitgliedern bestand zwar weitgehend darüber Konsens, dass der Beitrag Mängel aufweist. Das betrifft namentlich die mangelhafte Transparenz bei der Darstellung von Personen im Filmbericht oder das Nichterwähnen einer Information. Die UBI-Mitglieder gewichteten diese Mängel jedoch unterschiedlich. Eine knappe Mehrheit befand, dass diese dem Publikum insgesamt nicht verunmöglichten, sich eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots zu bilden. So war der Fokus des Beitrags erkennbar und Vertreter des Widerstands gegen Windenergieprojekte erhielten Gelegenheit, ihre jeweiligen Standpunkte darzulegen. In der Abstimmung wurden die Beschwerden gegen den Fernsehbeitrag mit jeweils fünf zu vier Stimmen abgewiesen (b. 936/937/938).

Im Rahmen einer Popularbeschwerde wurde die ungenügende Berichterstattung von SRF über die "Twitter Files" gerügt. Diese anfangs Dezember 2022 in mehreren Tranchen veröffentlichten Dokumente sollten belegen, dass bei Twitter unter dem früheren Management nicht genehme Ansichten und Themen zensiert worden seien. Die UBI stellte in der Beratung fest, dass SRF im Rahmen des relevanten Zeitraums im Dezember 2022 gar nicht über dieses Ereignis berichtet hat. Eine Minderheit der UBI vertrat die Auffassung, dass SRF damit das Vielfaltsgebot verletzt hat, weil es sich um ein demokratierelevantes Thema handelt. Eine Mehrheit der Kommission befand jedoch, dass die UBI im Rahmen des Vielfaltsgebots keine Kompetenz hat zu entscheiden, über welche Themen oder Ereignisse konzessionierte Veranstalter zwingend zu berichten haben. Ein entsprechendes ausnahmsweises Recht auf Antenne besteht nur bei einem rechtswidrig verweigerten Zugang zum Programm. Da es sich aber im vorliegenden Fall um keine Zugangsbeschwerde gehandelt hat, konnte die UBI diesen Aspekt nicht prüfen. Sie wies die Beschwerde daher mit sieben zu zwei Stimmen ab (b. 948).

SRF widmete sich am 16. November 2022 auf allen Kanälen und in unterschiedlichen Gefässen dem Thema Energie. Im Radio- und Fernsehprogramm sowie Online wurden dazu Sendungen und Beiträge publiziert. Parallel dazu konnte das Publikum in einem Live-Chat ­("Fragen und Antworten: Ihre Fragen zum Thema Energie") Expertinnen und Experten befragen, wovon ein Protokoll erstellt und publiziert wurde. Der Beschwerdeführer rügt namentlich die Auswahl der 44 Fachleute, welche nicht einmal eine minimale Ausgewogenheit gewährleistet hätten. Namentlich Personen mit Fachwissen im Bereich der Kernenergie hätten gefehlt. Die UBI erachtete diese Rügen jedoch als unbegründet. Aufgrund der transparenten und vollständigen Darstellung in den Beiträgen konnte sich das Publikum dazu eine eigene Meinung bilden. Auch die Kritik des Beschwerdeführers wurde im Chat aufgeworfen und damit thematisiert. Die UBI wies die Beschwerde daher einstimmig ab (b. 944).

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte inkl. Kommentarspalten) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Pressekontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 55 33/38
E-Mail: info@ubi.admin.ch
Internet: www.ubi.admin.ch
Twitter: @UBI_AIEP_AIRR

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