Media Service: Beschwerde gegen Swissinfo teilweise gutgeheissen
Bern (ots)
Ein Artikel von Swissinfo zur "No Billag"-Initiative war nicht sachgerecht. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine gegen diese Publikation erhobene Beschwerde anlässlich der heutigen öffentlichen Beratungen gutgeheissen. Beschwerden gegen einen anderen Artikel von Swissinfo sowie gegen die Krimiserie "Der Bestatter" von Fernsehen SRF wurden dagegen abgewiesen.
Swissinfo ist eine internationale Multimedia-Plattform und verbreitet in zehn Sprachen Informationen aus der Schweiz für Auslandschweizer und an der Schweiz interessierte Ausländer. Sie bildet eine Unternehmenseinheit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und ist Bestandteil des übrigen publizistischen Angebots der SRG. Am 25. September 2017 veröffentlichte Swissinfo den Artikel "Die No Billag-Argumente im Faktencheck". Darin wurden zehn Aussagen von Nationalrätinnen und Nationalräten aus der parlamentarischen Debatte über die Volksinitiative zitiert, auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft und mit einer entsprechenden Prozentzahl versehen. Einen Tag später, am 26. September 2017, publizierte Swissinfo den Artikel "Solche Nachrichten sind für Auslandschweizer unentbehrlich" mit den Reaktionen von vier Vertretern der Auslandschweizer zu den Beschlüssen des Nationalrats zur "No Billag"-Initiative.
Da die beiden Publikationen mehr als fünf Monate vor der Eidgenössischen Volksabstimmung über die «No Billag»-Initiative veröffentlicht wurden, waren die in der sensiblen Zeit vor Urnengängen geltenden erhöhten Sorgfaltspflichten zur Gewährleistung der Chancengleichheit beider Lager noch nicht anwendbar. Die UBI prüfte die beiden Publikationen daher einzig auf die Vereinbarkeit mit dem Sachgerechtigkeitsgebot. Aufgrund des tendenziösen Charakters und der einseitigen Bewertungen der Aussagen der Nationalräte kam die UBI zum Schluss, dass sich die Leserschaft zum "Faktencheck" keine eigene Meinung bilden konnte. Die sieben Aussagen von Befürwortern der Initiative bezifferte die Redaktion im Durchschnitt mit einem Wahrheitsgehalt von 40 Prozent, die drei Aussagen von Gegnern der Initiative mit einem durchschnittlichen Wahrheitsgehalt von fast 97 Prozent. Mit fünf zu drei Stimmen kam die UBI zum Schluss, dass der "Faktencheck" das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat und hiess diesbezüglich die Beschwerde des Vizepräsidenten der Jungfreisinnigen des Kantons Zürich gut.
Ebenfalls kontrovers beriet die UBI über den Swissinfo-Artikel "Solche Nachrichten sind für Auslandschweizer unentbehrlich". Bemängelt wurde insbesondere, dass nicht erwähnt wurde, dass Auslandschweizer keine Radio- und Fernsehgebühren entrichten müssen. Insgesamt kam die UBI aber zum Schluss, dass dieser Mangel noch keine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots begründete. Die Funktionen der im Artikel zu Wort gekommenen Auslandschweizer kamen in transparenter Weise zum Ausdruck. Die Beschlüsse des National- und Ständerats wurden korrekt zusammengefasst. Die UBI wies die Beschwerde deshalb bezüglich dieses Artikels mit sechs zu zwei Stimmen ab.
Anfangs Jahr strahlte Fernsehen SRF die sechste Staffel der Krimiserie "Der Bestatter" aus. Titel der zweiten Folge vom 9. Januar 2018 war "Der begrabene Hund". In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde insbesondere moniert, Rottweiler-Hunde seien in unzutreffender Weise als Kampfhunde dargestellt worden. Besonders stossend sei der reisserische Trailer gewesen, welche den Hund als Bestie gezeigt habe. Da es sich beim "Bestatter" nicht um eine Informationssendung sondern um Fiktion handelt, war das Sachgerechtigkeitsgebot nicht anwendbar. Trotz einiger - genretypischer - Gewaltszenen kam die UBI zum Schluss, dass die beanstandete Folge der Krimiserie Gewalt weder verherrlichte noch verharmloste. Ein im Trailer kurz gezeigter aggressiver Hund verletzte den rundfunkrechtlich gebotenen Schutz Minderjähriger nicht. Es kam im Übrigen in der Sendung auch klar zum Ausdruck, dass Menschen für die von gezeigten Hunden ausgehenden Übergriffe verantwortlich waren. Die UBI wies die Beschwerden aus den dargelegten Gründen einstimmig (Sendung) bzw. mit sieben zu eins Stimmen (Trailer) ab.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die vom Bündner Rechtsanwalt Vincent Augustin präsidiert wird. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
Kontakt:
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Dr. Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Christoffelgasse 5, 3003 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
E-Mail: info@ubi.admin.ch
http://www.ubi.admin.ch