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Media Service: Beschwerden gegen SRF und Radio Rumantsch abgewiesen

Bern (ots)

Anlässlich der heutigen öffentlichen Beratungen hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Beschwerde gegen einen kritischen Beitrag des Konsumentenmagazins "Kassensturz" von Fernsehen SRF abgewiesen. Auch Beschwerden gegen zwei Online-Artikel von SRF und gegen eine auf Radio Rumantsch ausgestrahlte rätoromanische Talksendung erachtete sie als unbegründet.

Am 30. Mai 2017 strahlte das Konsumentenmagazin "Kassensturz" von Fernsehen SRF den Beitrag "Finanzieller Albtraum - Deutscher Schwindler legt reihenweise Schweizer Kunden rein" aus. Dieser im Rahmen der Recherche-Serie "Undercover" gezeigte Bericht thematisierte kritisch die Praktiken eines namentlich erwähnten Anbieters von Wintergärten. Die Mitglieder der UBI waren sich in der Beratung einig, dass die wesentlichen Fakten korrekt vermittelt worden sind. Als problematisch wurde zwar der Umstand angesehen, dass der Unternehmer im Rahmen einer "Undercover"-Aktion gegen seinen Willen im Beitrag gezeigt worden ist. Die Rechtmässigkeit dieses Vorgehens betrifft aber nicht das Programmrecht, das insbesondere dem Schutz der freien Meinungsbildung des Publikums dient, sondern den individuellen Persönlichkeitsschutz, zu dessen Durchsetzung es spezifische Rechtsbehelfe gibt. Da der Beitrag die Anforderungen an das Sachgerechtigkeitsgebot erfüllt, wies die UBI die Beschwerde des deutschen Unternehmers einstimmig ab.

Sachgerecht erachtete die UBI ebenfalls den Online-Artikel "Flugzeugabsturz auf Pentagon - Die Erinnerung an 9/11" von SRF vom 31. März 2017. Darin ging es um die Veröffentlichung von Fotos vom Anschlag auf das Pentagon durch die US-Bundespolizei FBI. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde geltend gemacht, dass der zweite Teil des Artikels, in welchem die Ereignisse vom 11. September 2001 kurz zusammengefasst worden sind, nicht mehr dem neuesten Erkenntnisstand entspreche. Da das eigentliche Thema aber die Veröffentlichung von Bildern ist, die sechs Jahre verschwunden waren, erachtete es die UBI nicht als zwingend erforderlich, die bestehenden Zweifel an der offiziellen Version der Terroranschläge von 9/11 im Rahmen des beanstandeten Artikels zu erwähnen. Die UBI wies die Beschwerde daher einstimmig ab.

Gegenstand einer Popularbeschwerde bildete ebenfalls der Online-Artikel "Putin Gegner verhaftet - 'Seine Anhänger mögen Nawalny für den kompromisslosen Stil'" von SRF News vom 12. Juni 2017. Im Zentrum dieses Artikels stand ein Interview der Redaktion mit dem Russland-Korrespondenten über Protesaktionen gegen die Korruption, zu denen der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny aufgerufen hatte. Die Mitglieder der UBI kamen mehrheitlich zur Auffassung, dass die Umstände und der Ablauf der Demonstration in Moskau und der übrigen Protestaktionen im Wesentlichen korrekt wiedergegeben worden sind und dass es nicht notwendig war, den russischen Oppositionspolitiker kritisch zu hinterfragen. Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte und waren nicht geeignet, den Gesamteindruck zu verfälschen. Mit 7 zu 1 Stimmen wies die UBI die Beschwerde deshalb ab.

Erstmals seit 2002 bildete ein rätoromanischer Beitrag wieder Gegenstand einer Beschwerde vor der UBI. Konkret ging es um die Talksendung "Il Profil" von Radio Rumantsch vom 20. Mai 2017, in welcher der ehemalige Generalsekretär der Lia Rumantscha Gast war. Dessen Wirken wurde durch Fragen der Moderatorin und durch die eingespielten Aussagen von drei Personen kritisch hinterfragt. Da sich der mediengewandte Gast aber zu allen Kritikpunkten äussern konnte, war es den Zuhörenden möglich, sich dazu eine eigene Meinung zu bilden. Die Thematisierung von privaten Angelegenheiten stellte keine Missachtung der Menschenwürde dar, da dies nicht in respektloser Weise geschah und die Initiative zudem mehrheitlich vom Gast selber ausging. Kritisiert wurde von Seiten der UBI der für die Talk-Sendung "Il Profil" unübliche und nicht angekündigte kritische Fokus. Dieser Mangel war aber nicht geeignet, eine Programmrechtsverletzung zu begründen, umso weniger als Stilfragen nicht von der UBI zu prüfen sind. Aus den erwähnten Gründen wies die UBI die Beschwerde einstimmig ab. Vincent Augustin, UBI-Präsident und gleichzeitig rätoromanischer Vertreter in der Kommission, ist in dieser Beschwerdesache in den Ausstand getreten.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die aus neun Mitgliedern besteht. Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Dr. Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
3001 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
E-Mail: info@ubi.admin.ch
http://www.ubi.admin.ch

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