Tous Actualités
Suivre
Abonner UBI - AIEP - AIRR

UBI - AIEP - AIRR

Media Service: Fernsehsendungen "Die Schweizer" verletzten Programmrecht nicht

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Beschwerden gegen die Dokumentation zur Schweizer Geschichte im Rahmen des Themenmonats "Die Schweizer" in öffentlicher Beratung mit 7:1 Stimmen abgewiesen. Einstimmig hat sie zudem eine Beschwerde gegen die Serie "Helveticus" abgewiesen, welche sich an Kinder zwischen vier und sechs Jahren richtete.

Fernsehen SRF strahlte im Rahmen des Themenmonats "Die Schweizer" im vergangenen November zahlreiche Sendungen zur Geschichte der Schweiz sowie zu aktuellen Fragen und den Zukunftsperspektiven aus. Im Zentrum standen vier Dokumentationen, die Persönlichkeiten wie Werner Stauffacher, Niklaus von Flüe, Guillaume Henri Dufour oder Alfred Escher zeigten, welche Epochen geprägt haben. In der gegen die Sendungen erhobenen Beschwerde wurde insbesondere moniert, Frauen seien bei der Darstellung der Schweizer Geschichte ausgegrenzt worden und die Sendungen hätten ein veraltetes Verständnis von Schweizer Geschichte vermittelt. Überdies sei Gewalt verherrlicht und verharmlost worden.

In der öffentlichen Beratung kam die UBI zum Schluss, dass Fernsehen SRF mit dem Themenmonat "Die Schweizer" das Vielfaltsgebot nicht verletzt habe. Es kamen unterschiedliche Ansichten zur Schweizer Geschichte und zur Vermittlung von Geschichte zum Ausdruck, zahlreiche wichtige männliche und weibliche Persönlichkeiten wurden vorgestellt. Die UBI befand überdies, dass die vierteilige Dokumentation "Die Schweizer" das Diskriminierungsverbot nicht verletzt habe. Für den Umstand, dass Frauen darin eine untergeordnete Rolle spielten, gäbe es sachliche Gründe. Die Gewaltdarstellungen schliesslich dienten keinem Selbstzweck, weshalb sie den Tatbestand der Gewaltverherrlichung bzw. -verharmlosung nicht erfüllten.

Auch die Beschwerde gegen die 26-teilige animierte Serie "Helveticus" von Fernsehen SRF erachtete die UBI als unbegründet. Die Entwicklung von vier- bis sechsjährigen Kindern, der Zielgruppe, werde durch die jeweils rund vierminütigen Episoden über die Schweizer Geschichte mit ihren Mythen, Persönlichkeiten und Symbolen nicht gefährdet. Thema waren etwa die Pfahlbauer, der Rütlischwur, die Legende von Wilhelm Tell, der Schweizer Käse, Johanna Spyri, Friedrich Dürrenmatt, das Frauenstimmrecht oder Bertrand Piccard. Die "Helveticus"-Folgen verletzten weder den rundfunkrechtlichen Kindes- oder Jugendschutz noch andere relevante Bestimmungen.

Auf etliche Anträge in den Beschwerden konnte die UBI nicht eintreten. Die UBI hat festzustellen, ob die beanstandeten Sendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben. Nicht zu prüfen hat sie dagegen, ob ein Thema wie die Schweizer Geschichte allenfalls anders und besser hätte gestaltet werden können. Dies verbieten die Medienfreiheit und die der SRG wie allen Radio- und Fernsehveranstaltern zustehende Programmautonomie.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, welche von Roger Blum präsidiert wird. Gegen ihre Entscheide kann Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch

Plus de actualités: UBI - AIEP - AIRR
Plus de actualités: UBI - AIEP - AIRR
  • 14.02.2014 – 17:14

    Media Service: Chemische Waffen in Syrien: Radio RTS täuschte das Publikum

    Bern (ots) - Radio RTS täuschte das Publikum im April 2013 in einer Morgensendung mit der Behauptung, das syrische Regime habe chemische Waffen eingesetzt, wofür damals keine genügenden Belege vorlagen: Dies entschied die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) heute Freitag im Rahmen einer öffentlichen Beratung und hiess die dagegen erhobene ...

  • 06.12.2013 – 17:51

    Media Service: UBI weist Mörgeli-Beschwerden ab

    Bern (ots) - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wies drei Beschwerden von Nationalrat und Professor Christoph Mörgeli mit jeweils 8:0 Stimmen ab. Das Fernsehen SRF hat mit den Beiträgen über seine Rolle als "Doktorvater" das Programmrecht nicht verletzt. Auch Beschwerden des Bistums Chur und eines Bürgers, der dem Fernsehen Hetze gegen Israel vorwarf, erachtete die UBI als unbegründet. ...

  • 13.06.2013 – 09:22

    Media Service: Zulässige Radio-Wahlempfehlung zum Eurovision Song Contest

    Bern (ots) - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag von Radio DRS 3 zur schweizerischen Endausscheidung für den Eurovision Song Contest 2013 abgewiesen. Die gerügten Wahlempfehlungen der Musikredaktion haben keine rundfunkrechtlichen Bestimmungen verletzt. Im Rahmen einer Fernsehshow wurde am 15. ...