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SANTÉ SEXUELLE SUISSE / SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz begrüsst das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention - Schweiz muss nun aktiv werden bei Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Bern (ots)

Die Schweiz hat einen wichtigen Meilenstein zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen inklusive häusliche Gewalt erreicht: Am 1. April tritt die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates in Kraft. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz fordert Bund und Kantone auf, diese rasch, konsequent und koordiniert umzusetzen und dafür die nötigen Mittel zu Verfügung zu stellen.

Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (die sogenannte Istanbul-Konvention) ist von grosser Bedeutung, weil es das erste verbindliche Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist. Es enthält sehr konkrete und umfassende Massnahmen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und tangiert auch die sexuellen Rechte. Die Staaten müssen aktiv werden in den Bereichen Prävention, Schutz und Unterstützung von Opfern sowie Strafverfolgung. Auch werden die Staaten aufgefordert die nötigen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Konvention hebt hervor, dass die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter ein Schlüsselelement für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist und fordert auch diesbezüglich konkrete Massnahmen.

Wie die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, sind Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt auch in der Schweiz ein grosses Problem: 2017 sind allein im Bereich häusliche Gewalt 21 Todesopfer und 53 versuchte Tötungsdelikte verzeichnet. Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Auch im Rahmen der regelmässigen Überprüfung der Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat wurde die Schweiz von mehreren Ländern aufgefordert, Massnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Die Schweiz hat alle entsprechenden Empfehlungen angenommen, ebenso die Empfehlung, eine nationale Strategie sowie einen Aktionsplan zur Geschlechtergleichstellung zu verabschieden, der die Geschlechtergleichstellung auch auf Kantonsebene voranbringt und alle Formen von Gewalt bekämpft.

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz fordert die Schweiz auf, sofort aktiv zu werden und die eingegangenen Verpflichtungen einzulösen. Die Istanbul-Konvention muss konsequent und mit den Kantonen koordiniert umgesetzt werden und die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen müssen für alle Bereiche, das heisst für Prävention, Schutz und Unterstützung von Opfern sowie Strafverfolgung, bereitgestellt werden.

Links:

   SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz 
   https://www.sexuelle-gesundheit.ch/ 
   Istanbul Konvention: 
   https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2017/281.pdf 
   Schweizer Website zur Istanbul-Konvention 
   http://www.istanbulkonvention.ch/

Kontakt:

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz
Barbara Berger, Geschäftsleiterin
barbara.berger@sexuelle-gesundheit.ch
Tel. 079 333 72 88
Susanne Rohner, Bereichsleiterin Advocacy
susanne.rohner@sexuelle-gesundheit.ch
Tel. 078 881 63 96

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