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Zulässige Verknappung

Bern (ots)

Parteien: X. c. "Teletext"

Themen: Wahrheit

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde gegen den Teletext der RTS (Radio Télévision Suisse) abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, die Meldung "Gaza/Egypte: évacuations suspendues" ("Gaza/Ägypten: Evakuierungen ausgesetzt") vom 4. November 2023 verletze die journalistische Pflicht der Wahrheitssuche. Sie stelle die palästinensische Sichtweise dar, ohne den israelischen Standpunkt zu erwähnen. Der Presserat ist der Auffassung, dass ein Medium wie "TXT RTS" dafür bekannt ist, kontinuierlich Informationen in sehr kurzen Texten (maximal 25 Zeilen mit je 40 Zeichen) zu verbreiten. Daher kann es nicht in jeder Meldung die Perspektive aller betroffenen Parteien einbeziehen und muss auch nicht alle Ereignisse, die einer bestimmten Information vorausgegangen sind, wiedergeben. Zudem basiert der Beitrag auf einer Meldung der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP), die den Standpunkt Israels nicht aufgenommen hatte. Der Presserat erinnert daran, dass sich JournalistInnen und Redaktionen auf die Genauigkeit der Inhalte anerkannter Nachrichtenagenturen verlassen dürfen. "TXT RTS" war daher nicht verpflichtet, die Informationen der AFP-Meldung zu überprüfen oder durch eigene Recherchen zu ergänzen.

Stellungnahme 9/2025

Pressekontakt:

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