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Beschwerde gegen "Gesundheitstipp" gutgeheissen: Unsachgemässe Berichterstattung über Kesb (Stellungnahme 4/2023)

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Bern (ots)

Parteien: Kesb Birstal c. "Gesundheitstipp"

Themen: Wahrheit / Unterschlagen wichtiger Informationen / Anhören bei schweren Vorwürfen

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der "Gesundheitstipp" hat die Interventionen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) thematisiert. Das Magazin illustrierte die Problematik am Fall eines betagten Ehepaars. Titel: "Kesb: Wildwest-Methoden im Baselbiet". Am Anfang des Artikels wurde beschrieben, wie das betreffende Paar von VertreterInnen der Kesb Birstal beim Frühstück überrumpelt worden sei. Die Ehefrau sei gegen den Willen des Ehegatten mit polizeilicher Unterstützung weggebracht worden an einen ihm unbekannten Ort.

Der Presserat hat entschieden, dass der Einstieg des Artikels gegen das Wahrheitsgebot verstiess, auch wenn die folgenden Textpassagen differenzierter waren und am Ende des Textes auch die Sicht der Kesb erwähnt wurde. Da am Anfang des Textes die Schilderungen des sehr emotionalen Ehemanns als Tatsache dargestellt wurden, entstand bei der Leserschaft insgesamt ein falscher Eindruck vom Vorgehen der Behörde.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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