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Gewagtes Meinungsstück zu Neophyten: NZZ verletzt Wahrheitspflicht nicht (Stellungnahme 19/2022)

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Bern (ots)

Parteien: Schweizerischer Verband der Neobiota-Fachleute c. "Neue Zürcher Zeitung"

Themen: Wahrheit / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen / Menschenwürde

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) abgewiesen. Unter dem Ansatz "Liberalismus im Gartenbeet" schrieb ein Autor gegen die Bekämpfung von Neophyten an. Er arbeitete sich an einem biologischen Thema ab, um angeblich weltoffene Kreise mit dem Vorwurf Nationalismus und Konservatismus zu überziehen. Dies, weil sie heimische Pflanzen fremden Arten vorziehen würden. Dafür bediente der Autor sich auch des Xenophobie-Vorwurfs. Der Autor bilanzierte: Liberale gärtnern anders und lassen Neophyten im Garten stehen.

Der Artikel ist im Feuilleton erschienen. Für den Presserat geht bereits aus dem Titel und Lead hervor, dass es sich dabei um einen Meinungstext handelt. Der gesamte Text ist gespickt mit persönlichen Einschätzungen, Übertreibungen und sprachlich in einem angriffig-provokanten Ton gehalten. Deshalb reichen gewisse Ungenauigkeiten nicht aus für eine Verletzung der Wahrheitspflicht. Allerdings lehnt sich der Autor mit seinen Vorwürfen und fragwürdigen Vergleichen sehr weit hinaus und bewegt sich am äussersten Rand dessen, was ein Meinungsstück noch darf.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
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Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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