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Schweizer Presserat: Ablehnung des Medienpakets bedeutet eine grosse Herausforderung

Bern (ots)

Am 13. Februar hat das Schweizer Stimmvolk das Medienförderungspaket abgelehnt. Dieses "Nein" stellt für den Schweizer Presserat eine grosse Herausforderung dar. Der Presserat ist eine Selbstregulierungsorganisation der Schweizer Medienbranche und ein Ort der ethischen Reflexion.

Grundsätzlich wird der Presserat von der Branche getragen, diese Mittel sind aber limitiert. Mit dem Medienpaket hätte der Presserat eine wichtige finanzielle Unterstützung durch den Bund erhalten. Ohne diese Unterstützung wird es dem Presserat kaum mehr möglich sein, die kostenlose Dienstleistung im bisherigen Umfang zu leisten.

Jeder und jede kann beim Presserat eine Beschwerde einreichen, falls er oder sie der Meinung ist, dass ein Medienbeitrag den Journalistenkodex verletzt.

In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der eingereichten Beschwerden mehr als verdoppelt. Das zeigt, dass die Arbeit des Presserates einem hohen Bedürfnis entspricht und als wichtig erachtet wird.

Der Stiftungsrat, der für die Finanzierung des Presserats verantwortlich ist, muss nun Massnahmen für die Zukunft definieren. Einerseits gilt es zu klären, welche Dienstleistung der Presserat angesichts der derzeitigen finanziellen Lage noch anzubieten vermag; andererseits geht es darum, zusätzliche Mittel zu beschaffen, damit der Presserat handlungsfähig bleibt und neue Themen und Herausforderungen aktiv angehen kann.

Der Presserat wird demnächst über die getroffenen Massnahmen informieren.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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  • 18.02.2022 – 12:00

    Presserat bestätigt Rüge gegen "Prime News"

    Bern (ots) - Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das Basler Online-Medium "Prime News" zum Thema Antisemitismus nochmals beraten und hält an seiner 2021 ausgesprochenen Rüge fest. Anlass für die erneute Beratung war die Verabschiedung eines Postulatsberichts durch den Bundesrat am 4. Juni 2021. Der Bericht befasst sich mit den möglichen Anwendungsbereichen der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der ...