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Kritisieren ist nicht gleich diffamieren (Stellungnahme 76/2020)

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Bern (ots)

Parteien: X. c. "Le Temps"

Themen: Wahrheit / Menschenwürde

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Recherchen als "zweifelhaft" und ihren Autor als "verrufen" zu bezeichnen, stellt an sich weder eine Verletzung der journalistischen Pflicht zur Wahrheitssuche noch zur Achtung der Menschenwürde dar.

In einem Artikel über den Bekanntheitsgrad einiger Wissenschaftler, die sich auf Twitter zu Covid-19 äussern, erwähnte ein Journalist von "Le Temps" die Veröffentlichungen von Professor Didier Raoult und die Kritik, die ihnen von der wissenschaftlichen Gemeinschaft entgegengebracht wird. Ein Leser beschwerte sich beim Schweizer Presserat. Er war der Meinung, was der Journalist über Hydroxychloroquin, Professor Raoult und dessen Forschung schreibe, sei weit weg von der Wahrheit.

Der Presserat kommt zum Schluss, dass die im Artikel verwendeten Einschätzungen auf Tatsachen beruhen und dass die Zeitung alle für ihre korrekte Interpretation erforderlichen Informationen nennt. Dasselbe gilt für den Vorwurf der Verletzung der Menschenwürde: Dieser ist völlig unbegründet. Der Presserat weist daher die Beschwerde ab.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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