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Media Service: Schweizer Presserat: Auch Expertenaussagen kritisch prüfen (Stellungnahme 31/2016)

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Bern (ots)

Parteien: X. c. «Tages-Anzeiger»

Thema: Wahrheitspflicht

Beschwerde wird teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der «Tages-Anzeiger» hat mit dem Interview mit einer Sektenexpertin die Wahrheitspflicht verletzt, indem er nicht darauf hinwies, dass die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas die sogenannte «2-Zeugen-Regel» bei sexuellen Übergriffen aufgehoben hatte. Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde in diesem Punkt gut.

Unter dem Titel «Zeugen Jehovas reissen Familien auseinander» veröffentlichte der «Tages-Anzeiger» am 27. Juli 2015 ein Interview mit einer Projektleiterin des Vereins «Infosekta». Es ging hauptsächlich um den Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft und die damit verbundene Ächtung selbst durch engste Familienmitglieder.

Ein ehemaliges Mitglied machte beim Presserat geltend, verschiedene Aussagen seien falsch und fänden sich nicht in den Schriften der Zeugen Jehovas. So beziehe sich das Gebot, den Kontakt zu ausgeschlossenen Kindern einzuschränken, nur auf volljährige Kinder, welche nicht mehr im gleichen Haushalt lebten. Zudem sei die Regel, dass Vorwürfen über sexuellen Missbrauch von Kindern nur nachgegangen werde, wenn es mindestens zwei Zeugen gebe, bereits einige Monate vor Erscheinen des Artikels aufgehoben worden.

Der Presserat weist in seinem Entscheid darauf hin, die Wahrheitspflicht erfordere auch eine kritische Überprüfung der Quellen, auch bei Aussagen von Interviewten. Zwar durfte der Journalist grundsätzlich von der Glaubwürdigkeit der Expertin der Fachstelle «Infosekta» ausgehen. Was die «2-Zeugen-Regel» betrifft, hätte die Expertin jedoch auf die Aufhebung der Regel hinweisen oder der interviewende Journalist nachfragen müssen.

Kontakt:

Schweizer Presserat
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Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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