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pro audito schweiz unterstützt Entscheid der SGK Ständerat - für die Ausschreibung von Hilfsmitteln/Hörgeräten

Zürich / Bern (ots)

pro audito schweiz begrüsst den Vorschlag
der ständerätlichen Gesundheitskommission, die Ausschreibung von 
medizinischen Hilfsmitteln und somit auch von Hörgeräten im 
Invalidengesetz zu verankern.
Die Gesundheitskommission des Ständerates will Ausschreibungen 
medizinischer Hilfsmittel gesetzlich verankern. Sie hat dies mit
9:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden. Die SGK des Ständerates 
plädiert somit für echten Markt. pro audito schweiz unterstützt den 
Vorschlag, in Art. 21 quater des Invalidengesetzes die "Beschaffung 
und Vergütung von Hilfsmitteln" zu verankern. Dies ermöglicht es dem 
Bundesrat, die IV anzuweisen, Hörgeräte in einem Ausschreibeverfahren
zu beschaffen.  So setzt die Kommission ein deutliches Zeichen für 
einen liberalen Markt und für tiefere Hörgeräte-Preise. "Wir haben 
ein Etappenziel erreicht", sagt Barbara Wenk, Zentralpräsidentin von 
pro audito schweiz. Sie hoffe, dass im Juni der Ständerat seiner 
Kommission folgen wird.
Ständeratskommission: Problem im Markt erkannt
pro audito schweiz, die Organisation für Menschen mit Hörproblemen
deutet den Kommissionsentscheid auch als klares Verdikt gegenüber der
Hörgerätebranche, welche bisher keine substanziellen Preissenkungen 
zuliess. Damit, so Wenk, sei man im Kampf um einen liberalen 
Hörgerätemarkt einen Schritt weiter. Die SGK wolle den Menschen mit 
Hörproblemen und der IV alle Instrumente in die Hand geben, um die in
der Schweiz stark überhöhten Hörgerätepreise nachhaltig zum Sinken zu
bringen.
pro audito schweiz wird in den kommenden Wochen und Monaten ihre 
Informationstätigkeit zugunsten der Menschen mit Hörproblemen 
weiterführen. "Es kann nicht sein, dass Hörbehinderte und die 
Invalidenversicherung jene Margen berappen, welche die 
Hörgerätehersteller und die Akustiker auf ihren überteuerten Geräten 
kassieren", sagt Erwin Gruber, Zentralsekretär von pro audito 
schweiz. "Wir rufen auch die Wettbewerbskommission auf, ihrer 
Voruntersuchung eine echte Untersuchung des Hörgerätemarktes folgen 
zu lassen", sagt Gruber.
Wettbewerbskommission soll handeln
Ferner wiederholt pro audito schweiz ihre Forderung, dass die 
Verantwortlichen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) den 
seit dem 1. Januar 2010 gültigen Tarifvertrag mit den 
Akustikerverbänden auf den 31. Dezember 2010 kündigen. Dieser Vertrag
wurde ohne Beteiligung der betroffenen Hörbehinderten abgeschlossen. 
Er benachteiligt die Hörbehinderten massiv, die Erträge der Akustiker
und der Hörgerätehersteller beeinträchtigt er hingegen nicht.
Die zukünftige Hörgeräteversorgung soll unkompliziert, für die 
Hörbehinderten mit günstigen Bezugsmöglichkeiten und frei von 
Markteinschränkungen gestaltet werden.

Kontakt:

Barbara Wenk
Zentralpräsidentin pro audito schweiz
Tel.: +41/62/723'67'52
Internet: www.pro-audito.ch

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