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Abonner Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires

Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires

Bundesrat entzweit Schul- und Komplementärmedizin

Bern (ots)

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative
"Ja zur Komplementärmedizin" abzulehnen. Die Haltung des Bundesrates
steht im Widerspruch zu den medizinischen Erfolgen und der breiten
Akzeptanz der Komplementärmedizin in der Bevölkerung. Gemäss einer
repräsentativen Demoscope-Befragung vom August 2006 fordern 79
Prozent aller stimmberechtigten Personen, dass Komplementärmedizin
von Schulärzten mit entsprechenden Zusatzausbildungen wieder von der
Grundversicherung vergütet wird. Das Programm Evaluation
Komplementärmedizin hat gezeigt, dass die Komplementärmedizinischen
Methoden die WZW-Kriterien erfüllen. Es ist explizit keine Forderung
der Initiative, Behandlungen von nichtärztlichen Therapeuten durch
die Grundversicherung abdecken zu lassen, diese Leistungen sollen
weiterhin durch die Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Bereits
vor zwei Monaten ist bekannt geworden, dass das Bundesamt für
Gesundheit BAG die Volksinitiative gezielt mit öffentlichen Geldern
bekämpft. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat bekannt
gegeben, gegen das BAG eine Untersuchung einzuleiten.
Die Kernforderungen der Volksinitiative "JA zur
Komplementärmedizin"
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 118a (neu) Komplementärmedizin
   Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die
   umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin.
Aus diesem Verfassungsartikel ergeben sich folgende
Kernforderungen:
Patientinnen und Patienten
Wahlfreiheit: Die Freiheit, sich selber für bestimmte
Behandlungsmethoden und Heilmittel zu entscheiden. Zu diesem Zweck
muss der Zugang zu einer Vielfalt von qualifizierten Heilmethoden und
Heilmitteln gewährleistet sein.
Lehre und Forschung
Im Bereich der Lehre und Forschung ist die Komplementärmedizin zu
integrieren - mit dem längerfristigen Ziel einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin im Sinne der
Integrativen Medizin.
Ärztliche Komplementärmedizin
Die Erstattung der fünf Richtungen der ärztlichen
Komplementärmedizin (Anthroposophische Medizin, Homöopathie,
Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie)
ist definitiv sowohl in der Grundversicherung als auch in anderen
Sozialversicherungen zu verankern. Voraussetzung für die Vergütung
ist eine FMH-anerkannte Zusatzausbildung in den entsprechenden
Fachrichtungen.
Stationäre und ambulante Versorgung
Im stationären und ambulanten Bereich der Gesundheitsversorgung
sind vermehrt komplementärmedizinische Angebote vorzusehen.
Nicht-ärztliche
Nicht-ärztliche Komplementärmedizin
Im nicht-ärztlichen Bereich wird eine adäquate und
gesamtschweizerische Regelung der Ausbildungsanerkennung, der
Berufszulassung und der Berufsausübung gefordert. Die
Behandlungskosten sollen wie bisher von freiwilligen
Zusatzversicherungen übernommen werden.
Heilmittel der Komplementärmedizin
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Herstellung und Vertrieb
von Arzneimitteln der Komplementärmedizin sind so zu gestalten, dass
die Sortimentsvielfalt und die Qualität gewährleistet sind. Die im
Heilmittelgesetz vorgesehene vereinfachte Zulassung für Arzneimittel
der Komplementärmedizin ist von der Heilmittelbehörde entsprechend
umzusetzen. Die bewährten Heilmittel der Komplementärmedizin müssen
in der Spezialitätenliste und somit als Pflichtleistung der sozialen
Krankenversicherung umfassend bestehen bleiben.
Vertrieb von Heilmitteln
Für die Anwendung und Abgabe von komplementärmedizinischen
Heilmitteln ist eine adäquate gesamtschweizerische Lösung vorzusehen.
Im Bereich der Selbstmedikation komplementärmedizinischer Heilmittel
darf die Abgabeberechtigung der Apotheken und Drogerien nicht
beschnitten werden.

Kontakt:

Dr. Lukas Rist, Präsident Lenkungsausschuss der Volksinitiative
Mobile +41/79/203'95'61
Tel. +41/44/787'29'17
E-Mail: lukas.rist@paracelsus-spital.ch

Walter Stüdeli, Politik & Medien
Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin"
Mobile +41/79/330'23'46
Tel. +41/31/560'00'24
Fax +41/31/560'00'25
E-Mail: info@koest.ch

Internet: http://www.ja-zur-komplementaermedizin.ch

Plus de actualités: Ja Komitee "Zukunft mit Komplementärmedizin" / Oui Pour les médecines complémentaires
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  • 26.06.2006 – 13:55

    Unlautere Beeinflussung der Meinungsbildung durch das BAG

    Bern (ots) - Gemäss einem internen Dokument des Bundesamtes für Gesundheit BAG soll die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" bereits in der Phase der Meinungsbildung im Parlament systematisch bekämpft werden. Die Initianten der Volksinitiative sind empört, dass das BAG hierfür öffentliche Gelder einsetzt. Die geplanten kommunikativen Massnahmen werden in Angriff genommen, noch bevor der Bundesrat einen ...

  • 15.09.2005 – 12:15

    Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" eingereicht

    Bern (ots) - Die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" wurde zwölf Monate nach der Lancierung mit rund 140'000 beglaubigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Ziel der InitiantInnen ist eine bewusste und gezielte Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen sollen in Fragen der Gesundheitsversorgung so angepasst werden, dass die ...