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Presserat begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Berlin (ots)

Der Deutsche Presserat begrüßt das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, das die Gesetzgebung zur 
Vorrats-datenspeicherung für verfassungswidrig erklärte. Die 
Mitglieder des Plenums, die am 3. März in Berlin zu ihrer 
Frühjahressitzung zusammentraten, appellieren an den Gesetzgeber, bei
einem neuen Gesetz zur Speicherung von Verbindungsdaten unbedingt die
schutzwürdigen Interessen der Journalistinnen und Journalisten zu 
berücksichtigen.
"Das Urteil war deshalb ein Erfolg für den Rechtsstaat und damit 
auch ein Erfolg für die Pressefreiheit. Journalisten und ihre 
Informanten dürfen nun bis auf weiteres wieder davon ausgehen, dass 
ihre Kommunikationsdaten nicht aus Sicherheitsgründen gespeichert
werden", betonte Bernd Hilder, der neu gewählte Sprecher des 
Deutschen Presserats in Berlin. "Dem schleichenden Prozess der 
Entwertung des Quellenschutzes ist damit von verfassungsrechtlich 
höchster Stelle Einhalt geboten", so Hilder.
Das Verfassungsgericht rügte in seinem Urteil von Dienstag das 
bestehende Gesetz, weil es die Datensicherheit nicht in ausreichendem
Maße berücksichtige und keine klaren Regelungen zur Verwendung der 
Telekommunikationsdaten vorschreibe. Die gespeicherten 
Verbindungsdaten der letzten sechs Monate müssten deshalb 
unverzüglich gelöscht werden, so das Bundesverfassungsgericht.
Der Presserat hatte schon vor Inkrafttreten des Gesetzes zur 
Vorratsdatenspeicherung die negativen Auswirkungen für die 
Medienfreiheit in Deutschland angemahnt, da die Journalis-tinnen und 
Journalisten ihren Informanten keinen Schutz gewährleisten konnten.
Der verdachtslose staatliche Zugriff auf alle elektronischen 
Kontakte von Journalisten schreckt Informanten massiv ab, da ihre 
Anonymität dadurch nicht mehr gesichert ist.
Ansprechpartner für die Presse: Lutz Tillmanns, Tel. 030-367007-0

Pressekontakt:

Deutscher Presserat
Telefon: 030-367 00 7-0
Fax: 030-367 00 7-20
E-Mail: info@presserat.de

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