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Kochan Beteiligungs GmbH

Lehman Brothers - Geschädigte sind unzureichend informiert

Hamburg (ots)

Noch Monate nach der Insolvenz von Lehman
Brothers herrscht bei den Geschädigten große Unsicherheit.
Die verschiedenen Lehman-Produkte bedingen unterschiedliche 
Handlungsoptionen. Diesen sind ausgerechnet eher ältere Anleger 
ausgesetzt, die sich vermeintlich sichere Anlagen zur Altersvorsorge 
haben von ihren Hausbanken verkaufen lassen. Wenn auch eine 
weitgehende Berichterstattung im Internet stattfindet, so erreicht 
diese die älteren Anlegerschichten nicht.
In dieses Bild passt die Tatsache, dass auch die großen 
Anlegerschutz-Kanzleien - bei einer geschätzten Geschädigtenzahl von 
bis zu 25.000 - auffällig wenige Mandanten vertreten. Eine Vielzahl 
von Geschädigten ist offenbar noch weitgehend orientierungslos und 
hat noch keine Schritte zur Rechts- und Fristwahrung eingeleitet.
Kochan empfiehlt entschlossenes Handeln: "Geschädigte Anleger 
sollten Angebote der beratenden Banken genau prüfen, denn diese 
könnten letztlich auch der eigenen Freizeichnung dienen" so Wolfgang 
Klosterhalfen, Vorstandsmitglied der BSL Asset Management AG, die den
Prozesskostenfinanzierer Kochan betreibt. "Wenn die Citybank 
anbietet, die geschädigten Anleger im Insolvenzverfahren zu 
vertreten, dann steht einerseits kostengünstig ein fundiertes 
Know-how zur Schadenminderung zur Verfügung, andererseits verschließt
sich denklogisch der Weg, die Bank als Berater in die Haftung zu 
nehmen".
Kochan steht insbesondere geschädigten Zertifikate-Anlegern mit 
einer umfänglichen Prozesskostenfinanzierung zur Verfügung und hält 
nichts vom Abwarten. Die Geschädigten gehen dabei keinerlei Risiko 
ein, da ein Honorar erst aus der erstrittenen Summe anteilig anfällt.
"Die Banken lassen nichts unversucht, um teilweise erfolgte 
Entschädigungen als Sonder- und Härtefälle zu deklarieren. Schon die 
Anzahl der im Vergleichswege geregelten Härtefälle zeigt, dass diese 
Deklaration den vorliegenden Beratungsmängeln nicht gerecht wird", 
ergänzt Klosterhalfen.
Eine Emittentin der Lehman-Zertifikate war die niederländische 
Lehman-Tochter, Lehman Brothers Treasury B.V. Erwerber von 
Zertifikaten der Lehman Brothers Treasury B.V. sollten 
nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, München, 
grundsätzlich  eine Forderungsanmeldung in den Niederlanden prüfen. -
Eine Einstellung, die Kochan teilt. Im Hinblick auf die 
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die beratende Bank 
ist hingegen der konkrete Einzelfall zu prüfen.
Hier kommt es wesentlich auf zwei Aspekte an: Der Kunde weist 
seiner Bank eine fehlerhafte Beratung nach, oder er macht glaubhaft, 
dass der Berater ihm verdeckte Provisionen verschwiegen hat.
Die fehlerhafte Beratung lässt sich bereits plausibel mit den 
vorliegenden Verkaufsunterlagen untermauern: Während in den 
Prospekten expressis verbis ausgeführt wird, dass 
Schuldverschreibungen keinem Kapitalschutz unterliegen und ein 
Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist, Käufer von 
Zertifikaten zudem Erfahrungen mit Derivaten, Optionen und 
Optionsscheinen haben sollten, ist in den sog. "Flyern", die einigen 
Lehman-Opfern ausgehändigt wurden, von solchen Risiken keine Rede.
"Oftmals ist es aus unserer Erfahrung auch so, dass Anleger im 
Sommer 2008 noch einmal auf die beratenden Banken zugegangen sind und
die Berater  trotz negativer Presseberichte in Bezug auf Lehman 
Brothers eine Halteempfehlung ausgesprochen haben, der die Anleger 
gefolgt sind" erläutert Klosterhalfen.
Schadenersatzansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen 
gegen den Vermittler der Zertifikate geltend gemacht werden. Gemäß § 
31 WpHG muss eine Anlageberatung anleger- und anlagegerecht erfolgen.
Banken oder Sparkassen, die nicht hinreichend über die Risiken der 
Zertifikate aufgeklärt haben, müssen für den dadurch entstandenen 
Schaden einstehen, wenn die Ansprüche nicht bereits verjährt sind. 
Schadenersatzansprüche können auch dann bestehen, wenn die beratende 
Bank trotz Kenntnis nicht ordnungsgemäß über die eingetretene Krise 
von Lehman Brothers informiert hat.
Gemäß § 37a WpHG verjähren Ansprüche gegen das beratende 
Kreditinstitut innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Kauf 
der Papiere.
Über die Kochan Beteiligungs GmbH
   "kochan-juris" beschreibt den Geschäftsbereich 
Prozesskostenfinanzierung innerhalb der Kochan Beteiligungs GmbH mit 
Sitz in Hamburg. Im Unterschied zu anderen Anbietern in diesem 
Bereich hat sich Kochan auf ein bestimmtes Segment der 
Prozesskostenfinanzierung spezialisiert: Die Finanzierung von 
 Massenschadenfällen im Anlegerrecht. Die Erfahrung zeigt, dass in 
Massenschadenfällen im Anlegerrecht oftmals nicht einmal 60% der 
geschädigten Anleger ihre Forderungen verfolgen. Hinzu kommt, dass 
gerade im Anlegerrecht die Rechtsschutzversicherung die Leistungen 
oftmals verweigert.
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Tel.: 040 - 85 40 27 - 411
Fax.: 040 - 85 40 27 - 412
eMail: presse@kochan-juris.de
Homepage: www.kochan-juris.de

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