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EANS-News: Oberbank AG
Aktienrückkauf

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Aktienrückkauf

Linz - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu
machen und Veröffentlichung der Rückkaufprogramme der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24.05.2019 beschlossen, von den in der
Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen, für
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG und für Mitarbeiterremunerationen
Gebrauch zu machen und beschließt weiters zwei Programme zum Rückkauf eigener
Aktien entsprechend den folgenden Rückkaufprogrammen; dieser Beschluss sowie die
Rückkaufprogramme werden hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 15. Mai 2018.

2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 15. Mai
2018 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018 über ein
Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc) und auf
der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.

3. Beginn der Rückkaufprogramme: jeweils am 3. Juni 2019; voraussichtliche Dauer
bis 14. Juni 2019.

4. Die beiden Rückkaufprogramme beziehen sich einerseits auf die auf Inhaber
lautenden Stammaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108), andererseits auf die
auf Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Oberbank AG (ISIN: AT0000625132).

5. Beabsichtigt ist
a. der Rückerwerb von bis zu 57.900 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das
entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von
ca. 0,18 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,16% und
b. der Rückerwerb von bis zu 14.000 Stück Vorzugsaktien der Gesellschaft, das
entspricht einem Anteil am nicht stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft
von ca. 0,47 % und am gesamten Grundkapital von ca. 0,04 %.

6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
Stammaktien bzw. die Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb
vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste
beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener
Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien bzw.
Vorzugsaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
um nicht mehr als 20% übersteigen.

7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der
aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der Rückkäufe
ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft
beschlossenen Mitarbeiteraktion 2019, die in Stamm- und Vorzugsaktien erfolgen
soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die
Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in
Aktien) und für Mitarbeiterremunerationen verwendet werden. Der Vorstand behält
sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen
Ausweitung der Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für
Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG bzw. Mitarbeiterremunerationen in
Folgejahren zu verwenden.

8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7
der VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der Gesellschaft,
www.oberbank.at, zu erfüllen.


Linz, am 24. Mai 2019
Der Vorstand




Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Johanna Mitterhofer
0043 / 732 / 7802 - 37402 
johanna.mitterhofer@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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