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EANS-News: Oberbank AG
Beschluss von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen

Linz (euro adhoc) -

  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Aktienrückkauf
Veröffentlichung des Beschlusses, von einer
Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des 
Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 
BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17. Juni 2010 beschlossen, von 
der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung 
zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der 
Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum 
Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm 
beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden 
hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 
und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10. 
Mai 2010. * Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses 
erfolgte am 10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11.Mai 2010 im 
Amtsblatt zur Wiener Zeitung. * Beginn des Rückkaufprogramms: 23.Juni
2010; voraussichtliche Dauer bis 25. Juni 2010. * Das 
Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende 
Stammaktien der Oberbank AG. * Beabsichtigt ist der Rückerwerb von 
bis zu 20.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht 
einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von 
ca 0,08% und am gesamten Grundkapital von ca 0,07%. * Der geringste 
beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an 
der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die 
Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei 
Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim 
Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der 
Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die 
Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei 
Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. * Der Rückkauf erfolgt 
über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen 
Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in 
erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft 
beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält 
sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer 
künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige 
Mitarbeiteraktionen zu verwenden. * Allfällige Auswirkungen auf die 
Börsezulassung: Keine * Die Oberbank AG beabsichtigt, die 
Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 
2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, 
{www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at], zu erfüllen.
Linz, am 17. Juni 2010
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 7429 
Stefan.haasbauer@oberbank.at

Rückfragehinweis:

Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 7429
Stefan.haasbauer@oberbank.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr

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