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Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)

Landesmedienanstalten verabschieden Eckdaten für neue Gewinnspielsatzung
Verbraucher sollen bei Gewinnspielen im Fernsehen und im Radio in Zukunft vor Abzocke geschützt werden

Stuttgart (ots)

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
der Landesmedienanstalten hat Regeln für Gewinnspiele im Fernsehen 
und im Radio auf den Weg gebracht, die die Verbraucher in Zukunft 
maßgeblich vor unseriösen Angeboten schützen sollen. Bei Verstößen 
drohen den TV- und Radioveranstaltern in Zukunft Geldbußen bis zu 
500.000 Euro. "Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir 
schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil 
unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen. 
Gleichzeitig sollen aber Gewinnspiele im Radio und Fernsehen nach wie
vor möglich sein", so der Vorsitzende der ZAK, Thomas Langheinrich.
Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen der 
Landesmedienanstalten und des Gesetzgebers in Zukunft ganz besonderen
Schutz vor Abzock-Spielen erhalten, die deren Leichtgläubigkeit und 
Unerfahrenheit ausnutzen. So dürfen nach dem Entwurf der Satzung 
Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen. 
Auch sollen im Fernsehen und im Radio Gewinnspiele und -sendungen 
verboten sein, die sich direkt an Kinder und Jugendliche richten. 
Ausgenommen sind dabei Gewinnspiele, die unentgeltlich sind. das 
heißt, bei denen nur die reinen Telefonkosten in Rechung gestellt 
werden.
Für mehr Transparenz soll eine generelle Veröffentlichung der 
Teilnahmebedingungen und Spielregeln sorgen. Übermäßige 
Mehrfachteilnahme der Mitspieler soll u.a. durch Kostenbegrenzung 
verhindert werden.
Der Entwurf der Gewinnspielsatzung beinhaltet zudem eine 
verschärfte Informationspflicht der Teilnehmer über Gewinnchancen und
weitreichende Auskunfts- und Vorlageverpflichtungen der Veranstalter 
gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden
"In den nächsten Wochen können TV- und Radioveranstalter und deren
Verbände Stellung beziehen. Die Chancen sind groß, dass auf Grund der
Anhörung die Gewinnspielsatzung noch in diesem Jahr gemeinsam mit der
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) abschließend beraten und durch die
Landesmedienanstalten verabschiedet werden kann", skizziert 
Langheinrich die Marschroute.
Der am 1. September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag 
beauftragt die Landesmedienanstalten, eine Gewinnspielsatzung für 
Fernsehen und Radio zu erlassen. Damit ist zum ersten Mal auch eine 
gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Verstöße von den 
Landesmedienanstalten auch geahndet werden können.
Der Entwurf der Satzung wird innerhalb der nächsten Woche im 
Internet unter www.alm.de veröffentlicht.
Wichtige Information für Redaktionen:
Der Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht der 
Landesmedienanstalten (ZAK) steht heute, Dienstag, um 15.30 Uhr im 
Rahmen einer Telefon-Konferenz für Fragen zur Verfügung. Die 
Einwahldaten erhalten interessierte Journalisten in der 
ZAK-Geschäftsstelle unter 0711-892532-71 oder unter  karich@alm.de.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Axel Dürr
Pressesprecher
c/o Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Telefon: 0711 / 89 25 32-74
E-Mail: duerr@alm.de

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