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TriParcus AG: Neues KWK-Gesetz im Bundestag verabschiedet

Fällanden (euro adhoc) -

  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Aktien/Bau/Baustoffe/Börse/Finanzen/Immobilien/Industrie/Unternehmen
Die TriParcus AG sieht sich in Ihrer
strategischen Ausrichtung durch die Überarbeitung des EEG 
nachdrücklich bestätigt.
Am  6. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der 
Kraft-Wärme-Kopplung verabschiedet. Das neue KWK-Gesetz stellt eine 
deutliche Erweiterung des bestehenden KWK-Gesetzes dar. Die neuen 
Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember 
2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen. Wichtigste 
Änderungen sind:
  • KWK-Strom ist vom Netzbetreiber vorrangig abzunehmen und ist nun dem Strom aus EEG-Anlagen von der Wertigkeit gleich gestellt
  • die bisherige Förderobergrenze von 2 MW wurde aufgehoben
  • zukünftig ist der KWK-Zuschlag auch für den KWK-Strom zu zahlen, den der Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht oder über "private" Netze an seine Kunden liefert,
  • KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW erhalten für den erzeugten KWK-Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh - und zwar zehn Jahre ab Aufnahme des Dauerbetriebes
  • KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW erhalten einen Zuschlag von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für 30 000 Volllastbetriebsstunden, für KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes ist der Förderzeitraum auf 4 Betriebsjahre (maximal 30 000 Volllastbetriebsstunden) begrenzt
  • KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 2 MW erhalten einen Zuschlag von 1,5 Cent/kWh (30.000 Volllastbetriebsstunden)
  • BHKW-Anlagen einer höheren Leistungsstufe erhalten ähnlich wie beim EEG die höheren Vergütungssätze der unteren Leistungsstufe anteilig vergütet
  • der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wird mit einem Zuschlag von bis zu 60 Euro pro Meter Trassenlänge gefördert
Weitere Informationen zum KWK-Gesetz werden wir in unseren
Unternehmensnachrichten natürlich regelmäßig zur Verfügung stellen.
Die TriParcus errichtet und betreibt als einer der ersten Anbieter 
seiner Art Blockheizkraftwerke für Kunden mit hohem thermischen 
Energiebedarf. Der Kunde erhält die von ihm benötigte thermische 
Energie zu sehr günstigen Konditionen. Der mit der Anlage gewonnene 
Strom wird von den TriParcus Tochtergesellschaften ins Stromnetz 
eingespeist. Da die Kraftwerke mit Pflanzenölen betrieben werden und 
somit eine umweltschonende Alternative zur herkömmlichen 
Energiegewinnung darstellen, werden durch das 
Erneuerbare-Energien-Gesetz 20 Jahre garantierte Einspeisevergütungen
erzielt. Mittelfristig wird von der TriParcus AG eine Ausdehnung auf 
den internationalen Markt angestrebt.
Die Aktien der TriParcus AG (WKN: A0M9XB, ISIN: CH0036148366) werden 
im Frankfurter Freiverkehr (Parketthandel) sowie im Xetra gehandelt.

Rückfragehinweis:

TriParcus AG
Bruggacherstrasse 24
CH-8117 Fällanden

Telefon: +41 (0) 44 / 200 28 10
Telefax: +41 (0) 44 / 200 28 11

Web: www.triparcus.ch
eMail: info@triparcus.ch

Branche: Alternativ-Energien
ISIN: CH0036148366
WKN: A0M9XB
Börsen: Börse Frankfurt / Freiverkehr/Entry Standard

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