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EANS-Adhoc: nebag
Kapitalerhöhung über Bezugsrecht und freie Zeichnung

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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22.06.2012

Genehmigtes Aktienkapital im Umfang von maximal CHF 13'062'551

Die nebag ag verfügt derzeit über ein Aktienkapital von CHF 26'125'125,
eingeteilt in 5'679'375 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.60. Mit
Beschluss vom 29. April 2011 genehmigte die Generalversammlung zusätzliches
Aktienkapital in der Höhe von maximal CHF 13'062'551. Auf dieser Basis soll nun
das Aktienkapital im Umfang von maximal 2'839'685 Namenaktien mit einem
Nennwert von je CHF 4.60 erhöht werden. Das Angebot richtet sich an die
bestehenden Aktionäre und an interessierte Neuinvestoren.

Nachhaltiger Mehrwert für Aktionäre

Mit der Kapitalerhöhung verfolgt der Verwaltungsrat im Wesentlichen folgende
Ziele:

a)Sicherstellen der erfolgreichen Wachstumsstrategie durch Investitionen in
  nicht kotierte, aber ausserbörslich gehandelte Werte in der Schweiz.
b)Optimieren des Kosten-/Nutzeneffektes durch ein erhöhtes Anlagevolumen zu
  Gunsten der Aktionäre.
c)Steigerung der Attraktivität der Unternehmung für die Umsetzung von
  Investitionen in strategische Beteiligungen.

Der Verwaltungsrat wird auch in Zukunft darum besorgt sein, dass die bisher
verfolgte Strategie erfolgreich umgesetzt werden kann. Das heisst, dass sich
weder an der Anlagepolitik oder strikten Kostenkontrolle noch an der
Dividendenpolitik der nebag ag etwas ändern wird. Der Verwaltungsrat ist
überzeugt, dass mit der Aktienkapitalerhöhung die oben dargestellten Ziele
erreicht werden können und somit für die Aktionäre ein zusätzlicher Mehrwert
geschaffen wird.

Zeichnung gegen Bezugsrecht und freie Zeichnung

Bestehende Aktionäre sind berechtigt, für zwei bisherige Namenaktien eine neue
Namenaktie zu erwerben. Nicht bezogene neue Aktien werden den bestehenden
Aktionären und interessierten Neuinvestoren zu gleichen Bedingungen zur freien
Zeichnung angeboten. Die Bezugs- und Zeichnungsfrist läuft vom 27. Juni 2012
bis zum 6. Juli 2012 um 12.00 Uhr. Bei einer Überzeichnung behält sich der
Verwaltungsrat Kürzungen in der Zuteilung der freien Zeichnung vor.

Ausgabepreis maximal CHF 9.96

Der Ausgabepreis der neuen Aktien wird ungefähr dem Net Asset Value (NAV) per
6. Juli 2012 entsprechen, maximal jedoch CHF 9.96 betragen. Der exakte
Ausgabepreis wird nach Ablauf der Bezugs- und Zeichnungsfrist durch den
Verwaltungsrat festgelegt.

Weitere Informationen zur Aktienkapitalerhöhung erhalten Sie über Ihre
Depotbank oder direkt bei der Gesellschaft (E-Mail:  info@nebag.ch).

Wichtige Termine


- 22.06.2012     Versand des Aktionärsbriefs an alle Aktionäre der nebag ag
- 27.06.2012     Aktie ist ex Bezugsrecht / Beginn der Zeichnungsfrist
- 06.07.2012     Zeichnungsschluss (12.00 Uhr)
- 13.07.2012     Liberierung / Einzahlung der gezeichneten Aktien
- 18.07.2012     Kotierung an der SIX Swiss Exchange AG



Rückfragehinweis:
nebag ag
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates
Telefon: +41 43 336 83 02
Mobile: +41 79 346 41 31 (ausserhalb der Bürozeiten)
E-Mail:  info@nebag.ch
Internet: www.nebag.ch

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    nebag
             c/o Baryon AG / General Guisan-Quai 36
             CH-8002 Zürich
Telefon:     +41 43 243 07 90
FAX:         +41 43 243 07 91
Email:        info@nebag.ch
WWW:         http://www.nebag.ch
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        CH0005059438
Indizes:     
Börsen:      Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange 
Sprache:    Deutsch

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