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Stellungnahme SRG SSR idée suisse zum Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): RTVV-Revision richtig, aber nicht ausreichend

Bern (ots)

Die SRG SSR idée suisse begrüsst grundsätzlich die
vorgeschlagene Revisionsvorlage der RTVV. Es ist wichtig, dass für 
ausländische und schweizerische Veranstalter grundsätzlich gleiche 
gesetzliche Voraussetzungen und damit gleichlange Spiesse im 
Wettbewerb geschaffen werden. Deshalb reicht die SRG SSR in ihrer 
Stellungnahme in verschiedenen Punkten betreffend Werbemöglichkeiten,
Unterbrecherwerbung und Online-Angebot Änderungsvorschläge ein. Die 
SRG SSR ist sich bewusst, dass von ihr in diesen Bereichen eine 
vernünftige und an den Interessen der Zuschauer orientierte Regelung 
erwartet wird.
Die SRG SSR erwartet von der Teilrevision der RTVV vor allem, dass
alle Schweizer Programmveranstalter im Werbe- und Sponsoringmarkt 
gegenüber den Werbefenstern der ausländischen Programmveranstalter 
besser bestehen können. Die Schweizer Veranstalter, insbesondere die 
SRG SSR, brauchen attraktive und innovationsfördernde Regelungen im 
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, um im Wettbewerb mit der 
grenznahen ausländischen Konkurrenz längerfristig bestehen und den 
Service public sichern zu können.
Die am 1. April 2007 in Kraft getretenen neuen Radio- und 
Fernsehgesetz (RTVG) und -Verordnung (RTVV) schiessen am Ziel vorbei,
die schweizerischen Veranstalter gegenüber der ausländischen 
Konkurrenz zu stärken. Die Entwicklung zeigt deutlich, dass das 
Gegenteil der Fall ist: Die lokalen Fernsehveranstalter verlieren an 
Werbegeldern, auch die Einnahmen der SRG-SSR-Fernsehen stagnieren 
oder gehen sogar leicht zurück. Dagegen floss über 50 Prozent mehr 
Werbegeld brutto in die Schweizer Werbefenster der ausländischen 
privaten Programme, ohne dass diese programmliche Mehrleistungen für 
den Schweizer Markt erbringen. So landet heute bereits mehr als jeder
zweite Werbefranken (brutto) in diesen Werbefenstern.
Deshalb begrüsst die SRG SSR grundsätzlich die vorgesehene 
Liberalisierung bei der Unterbrecherwerbung, bei den 
Werbemöglichkeiten und im Online-Angebot, auch wenn diese nach wie 
vor nicht im gleichen Umfang wie für die privaten Veranstalter 
stattfindet.  Die SRG SSR ist sich in Bezug auf die Handhabung der 
Unterbrecherwerbung im Programm bewusst, dass sie einerseits eine am 
Service public und an den Interessen der Zuschauer orientierte 
Regelung einhalten muss und will; andererseits ist sie auf attraktive
Rahmenbedingungen angewiesen, um die Werbekunden zufrieden stellen zu
können. Sie muss die Möglichkeit haben, im Rahmen des Zulässigen 
Werbung ins Programm integrieren zu können. Ein Mehr an kommerziellen
Einnahmen entlastet auch die Gebührenzahlenden. Für die SRG SSR ist 
es selbstverständlich, dass Kindersendungen und Übertragungen von 
Gottesdiensten nicht durch Werbung unterbrochen werden dürfen.
Die SRG SSR beurteilt auch die vorgeschlagene Werberegelung für 
Sport und Unterhaltung als sinnvoll. Soll allerdings eine 
Benachteiligung der Schweizer Medienunternehmen gegenüber der 
ausländischen Konkurrenz effektiv verhindert werden, dann ist das 
Sponsoring- und Werbeverbot für die SRG SSR im Online-Angebot 
aufzuheben oder zumindest auf das Nachrichten-Angebot zu beschränken.
Vor allem das junge Publikum nutzt die Medieninhalte der SRG-SSR- 
Radios und -Fernsehen immer stärker nicht linear. Entsprechend 
verschieben sich bedeutende Werbeinvestitionen immer mehr ins 
Internet. Attraktive und anspruchsvolle Portale, wie jene der SRG 
SSR, sollten nicht a priori vom Werbemarkt ausgeschlossen sein, denn 
die SRG SSR hat für den gesamten Schweizer Markt eine 
Lokomotivfunktion. Die Konkurrenz für die privaten Verlagshäuser ist 
heute längst nicht mehr die SRG SSR, sondern ausländische Produkte 
(Werbefenster, Google, Youtube usw.). Der Wettbewerb der SRG SSR mit 
der Schweizer Presse findet online vor allem im Bereich des 
Nachrichtenangebotes statt. Wenn, dann sind hier verhältnismässige 
Massnahmen zum Schutz der Schweizer Presse gegenüber dem Angebot der 
SRG SSR nachvollziehbar.
Die detaillierte Stellungnahme der SRG SSR ist einsehbar auf der 
folgenden Internetseite: www.bakom.admin.ch

Kontakt:

Unternehmenskommunikation SRG SSR idée suisse
Daniel Steiner Mediensprecher
Mobile: +41/79/827'00'66

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