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Strukturreform der SRG SSR idée suisse verabschiedet

Bern (ots)

Die Delegiertenversammlung SRG SSR idée suisse hat
heute der Revision der Statuten der SRG SSR zugestimmt. Mit 33 zu 6 
Stimmen bei einer Enthaltung und damit deutlich über der notwendigen 
Zwei-Drittel-Mehrheit hat sie die neuen Statuten genehmigt, die ab 1.
Januar 2010 in Kraft treten. Damit steht die SRG SSR ab 2010 unter 
der einheitlichen strategischen Leitung des Verwaltungsrates SRG SSR 
und unter der durchgehenden operativen Führung des Generaldirektors. 
Mit der Statutenrevision ist auch die gesellschaftliche Funktion der 
Trägerschaft verstärkt worden.
Mit Inkrafttreten der Strukturreform am 1. Januar 2010 steht die 
SRG SSR unter einer einheitlichen strategischen Leitung und hat eine 
durchgehende operative Führung. Im Wesentlichen beruht die neue 
Struktur auf folgenden Leitideen:
1. Die SRG SSR wendet das Aktienrecht sinngemäss an und folgt den 
Regeln der Corporate Governance. Die Oberleitung liegt (gemäss Art. 
716a OR «unübertragbare Aufgaben des VR») einheitlich und ungeteilt 
beim nationalen Verwaltungsrat (VR).
2. Der Generaldirektor nimmt wie schon bisher die Führung des 
gesamten Unternehmens wahr, neu ist diese Führung aber ungeteilt; die
Direktoren der Radios und Fernsehen sind allein ihm unterstellt. Er 
ist nicht mehr Mitglied der Regionalvorstände (RV, bisher regionale 
VR).
3. Über die Trägerschaft ist die SRG SSR in der Gesellschaft 
verankert. Sie kontrolliert und begleitet die Tätigkeit der SRG SSR, 
regt die öffentliche Debatte über einen zeitgemässen Service public 
an und nimmt Einfluss auf die Programmqualität.
4. Die Regionalräte (RR) und die Delegiertenversammlung (DV) 
erhalten
· zusätzliche Informationen: Berichte zu Strategie und
  Strategieumsetzung (DV), zur Programmqualität (DV und RR) sowie
  die Programmkonzepte (RR),
· zusätzliche Rechte: Prüfungsanträge der DV an den VR zur Strategie
  und zum Service public, Prüfungsanträge des RR an den
  Regionalvorstand zu Programmkonzepten.
5. Die Regionalvorstände erhalten eine Stellung, die einem 
Verwaltungsratsausschuss ähnlich ist. Sie haben Mitwirkungsrechte in 
definierten programmrelevanten Geschäften im Rahmen der nationalen 
Vorgaben:
· Entscheide zu Programmkonzepten inklusive der Aufteilung der dafür
  zugewiesenen Programmmittel im Rahmen der nationalen Vorgaben,
· Anträge an den VR SRG SSR zur Wahl der Direktoren der
  Unternehmenseinheiten (UE) und der programmrelevanten zweiten
  Führungsebene,
· Anträge zu Studiostandorten, zur Aufteilung oder Zusammenlegung
  von UE und zur Organisation der programmrelevanten zweiten
  Führungsebene der UE,
· Anträge zu weiteren vom VR zugewiesenen Geschäfte.
6. Die Präsidenten der Regionalvorstände gehören weiterhin dem 
Verwaltungsrat der SRG SSR an, da dies für die gegenseitige 
Information und für die Willensbildung im Verwaltungsrat unabdingbar 
ist.
Heutiges System mit Doppelunterstellungen widerspricht Regeln der 
Corporate Governance und der neuen Konzession
Die Reform 1991 führte zu einer geteilten Oberleitung der SRG SSR.
Die vier Regionalgesellschaften nehmen im Rahmen der vom VR SRG SSR 
definierten Gesamtunternehmenspolitik (Normen, Strategien, Pläne) die
Oberleitung der Radios und Fernsehen ihrer Region wahr. Weitgehende 
Kompetenzen wie u. a. die Genehmigung des Budgets oder die Einsetzung
von Führungskräften sind Aufgabe der regionalen Verwaltungsräte. Die 
Regionalgesellschaften entsenden Vertreter in die DV und in den VR 
SRG SSR. Die Direktoren der UE sind doppelt unterstellt: Sie 
berichten ihren regionalen Verwaltungsräten, sind gleichzeitig aber 
auch Mitglieder der nationalen Geschäftsleitung, welche vom 
Generaldirektor geführt wird. Der Generaldirektor wiederum ist 
Mitglied der regionalen Verwaltungsräte. Dieses verflochtene System 
mit Doppelunterstellungen widerspricht den Anforderungen der 
Corporate Governance, welche eine gesamtverantwortliche Leitung mit 
stufenweiser Aufgabendelegation verlangt.
Der Bundesrat hat anlässlich seines Konzessionsentscheids vom 28. 
November 2007 eine Überprüfung der Strukturen der SRG SSR und der 
Wirksamkeit der Trägerschaft gefordert. Die Strukturen seien 
daraufhin zu untersuchen, ob sie den heutigen Anforderungen 
hinsichtlich Corporate Governance und Effizienz genügen und es seien 
Vorschläge einer Strukturreform zu erarbeiten. In der neuen 
Konzession (Art. 23) ist vorgeschrieben, dass der Verwaltungsrat 
gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für die Erreichung
der rechtlichen Leistungsvorgaben trägt und ihm die Oberleitung und 
die Oberaufsicht über die SRG SSR obliegt.
Bereits am 26. November 2008 hatte die DV den Bericht des VR zur 
Strukturreform mit 35 zu 6 Stimmen gutgeheissen und damit den Weg zur
Statutenrevision geebnet.

Kontakt:

Unternehmenskommunikation SRG SSR idée suisse
Daniel Steiner, Mediensprecher, Tel. 079 827 00 66

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