Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB, Dr. Thomas Heidel
HypoVereinsbank: Abberufung des Besonderen Vertreters nichtig
Bonn (ots)
Das Landgericht München I hat heute den Beschluss der Hauptversammlung der HVB für von Anfang an nichtig erklärt, mit dem die HVB-Alleinaktionärin UniCredit den Besonderen Vertreter für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen UniCredit im November letzten Jahres abberufen hat. Mündlich begründete das Gericht (Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Helmut Krenek) die Nichtigkeit mit dem für UniCredit geltenden Stimmverbot. Die Aufhebung der Beschlüsse zur Geltendmachung der Ersatzansprüche und zur Bestellung des Besonderen Vertreters sei ein unzulässiges Richten in eigener Sache.
Der zum Besonderen Vertreter bestellte Bonner Rechtsanwalt Dr. Thomas Heidel erklärte zu dem Urteil: "Der rechtswidrige Versuch der UniCredit, sich des Besonderen Vertreters zu entledigen, bevor dessen Arbeit beendet werden konnte, ist erst Mal gescheitert."
Die Hauptversammlung der HVB hatte im Juni 2007 beschlossen
Schadensersatzansprüche der HVB insbesondere gegen UniCredit sowie
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der HVB vor allem wegen der
Veräußerung der HVB-Tochtergesellschaft Bank Austria Creditanstalt
("BACA") an UniCredit weit unter Wert im Jahre 2006 geltend zu
machen, und bestellte Heidel als Vertretungsorgan der HVB zur
Geltendmachung der Ansprüche. Heidel verklagte namens der HVB im
Februar 2008 UniCredit sowie den UniCredit-CEO und damaligen
HVB-Aufsichtsratsvorsitzenden Alessandro Profumo, den
HVB-Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Sprißler und den
HVB-Finanzvorstand Rolf Friedhofen auf Rückgängigmachung des
BACA-Geschäfts und Schadensersatz in Milliarden-Euro-Höhe. Im
November 2008 beschloss UniCredit als Alleinaktionärin in der
HVB-Hauptversammlung, Heidel abzusetzen und den Beschluss zur
Geltendmachung der Ersatzansprüche aufzuheben. Die dagegen gerichtete
Klage Heidels hatte nun erstinstanzlich Erfolg.Pressekontakt:
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