Dr. Thomas Heidel, Besonderer Vertreter der HVB
Presseerklärung des Besonderen Vertreters der HVB, Dr. Thomas Heidel: HVB erweitert Ersatzklage gegen UniCredit auf Erweb des Investmentbanking von UniCredit
Bonn (ots)
Die HVB hat am 10. Juli 2008 ihre Mehrheitsaktionärin
UniCredit auf weiteren Schadensersatz von EUR 2,98 Mrd. durch
Klageerweiterung vor dem Landgericht München I (5. Kammer für
Handelssachen, Az. 5 HKO 2836/08) verklagt. Gegenstand der
Klageerweiterung ist die Einbringung des Investmentbanking der
UniCredit in die HVB im April 2007, bei der UniCredit unter
Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre HVB-Aktien gewährt
wurden. Der Besondere Vertreter der HVB, Rechtsanwalt Dr. Thomas
Heidel aus Bonn, erklärte zur von ihm namens der HVB erhobenen Klage:
"Die Einbringung des Investmentbanking sollte angeblich der HVB einen
angemessenen Ausgleich für die Veräußerung der Beteiligung der HVB an
der Bank Austria Creditanstalt ('BA-CA') gewähren, die UniCredit 2006
erzwungen hatte. In Wirklichkeit ist durch die massive Überbewertung
des Investmentbanking der Schaden der HVB noch vergrößert worden. Die
Klageerweiterung ist daher ein weiterer Schritt, die von UniCredit
durchgesetzten Schädigungen der HVB rückgängig zu machen."Die Klageerweiterung ist im Wesentlichen damit begründet, dass die
HVB das Investmentbanking-Geschäft von UniCredit ("UBM") zu einem
weit überhöhten Wert gegen Aktien habe erwerben müssen; zudem seien
die von HVB als Gegenleistung der UniCredit ausgegebe-nen Aktien
deutlich mehr wert, als bei der Einbringung unterstellt; es sei
verschwiegen worden, dass der HVB schon bei der Einbringung aus dem
eingebrachten Investmentbanking-Geschäft Schadensersatzansprüche von
mehr als EUR 3 Mrd. drohten, die der Insolvenzverwalter
("Extraordinary Commissioner") von Gesellschaften der Cirio-Gruppe
vor der Einbringung eingeklagt und bei denen sich UniCredit auf den
Standpunkt gestellt habe, für die Abwehr der Ansprüche sei nunmehr
die HVB verantwortlich. Auch bei dieser Maßnahme habe der Vorstand
dem Aufsichtsrat vor dessen Zustimmungsbeschluss die maßgebenden
Umstände verschwiegen. Die HVB habe daher Anspruch auf Bareinzahlung
des Einbringungswerts (mindestens EUR 2,98 Mrd.) sowie Anspruch auf
Ersatz aller weiterer in diesem Zusammenhang verursachten Schäden.
Neben UniCredit seien für die geltend gemachten Schäden auch der
Aufsichtsratsvorsitzende der HVB und CEO der UniCredit, Alessandro
Profumo, sowie die HVB-Vorstandsmitglieder Dr. Wolfgang Sprißler
(Vorstandssprecher) und Rolf Friedhofen (Finanzvorstand)
verantwortlich und daher als Gesamtschuldner mit UniCredit verklagt
worden.Der Besondere Vertreter behält sich auch weiterhin vor, nach
weiterer Aufklärung des Sachverhalts namens der HVB weitere
Ersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt insbesondere im Hinblick
auf die Beherrschung der HVB durch UniCredit durch das sogenannte
Business Combination Agreement ("BCA"), in dem die Konzentration des
Investmentbanking-Geschäfts bei der HVB bereits vorgesehen gewesen
sei. Das Landgericht München I hatte durch Urteil vom 31. Januar 2008
bereits zutreffend festgestellt, dass das BCA ein rechtswidriger
verdeckter Beherrschungsvertrag ist.Pressekontakt:
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