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euro adhoc: Austrian Airlines AG
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Verlustanzeige nach § 83 Aktiengesetz, Vorverlegung der Hauptversammlung auf den 14. April 2009

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
19.02.2009
Bei der Erstellung des monatlichen Reportings für den Jänner 2009 
wurde, basierend auf dem vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2008, 
festgestellt, dass zum 31. Jänner 2009 ein kumulativer Verlust in 
Höhe des halben Grundkapitals besteht. Nach den Bestimmungen des § 83
Aktiengesetz  (AktG) ist der Vorstand verpflichtet, diesen Umstand 
der Hauptversammlung anzuzeigen und unverzüglich eine 
Hauptversammlung einzuberufen. Aus diesem Grund wurde die für 15. Mai
2009 geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf den 
14. April 2009 vorverlegt. Der Vorstand ist seinen Verpflichtungen 
gem. § 83 AktG damit nachgekommen.
Die Angaben zur Offenlegung gemäß §§ 24 und 25 Mediengesetz sind 
unter www.austrian.com auffindbar.

Rückfragehinweis:

Konzernkommunikation:
Livia Dandrea-Böhm
Tel.: 051766-11231

Investor Relations
Thomas Krammer
Tel.: 051766-13311

Branche: Luftverkehr
ISIN: AT0000620158
WKN: 875224
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel

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