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Gaming Branche: Strikter Jugendschutz ja, generelles Verbot nein

Zürich (ots)

Die SIEA, der Zusammenschluss der Hersteller,
Entwickler und Publisher von Video- und Computerspielen in der 
Schweiz, erachtet ein generelles Verbot von Gewaltspielen als nicht 
zielführend und unverhältnismässig. Es widerspricht dem Stand der 
Wissenschaft und ändert nichts an der Nachfrage nach Inhalten für 
erwachsene Spieler.
Die Schweizer Games-Branche steht klar hinter einem strikt 
umgesetzten Verkaufsverbot von Gewaltspielen für Kinder und 
Jugendliche sowie gesetzlich verbindlichen Alterslimiten. Ein 
generelles Verbot so genannter "Killerspiele" allerdings, wie es nun 
die von beiden eidgenössischen Räten angenommene Motion Allemann 
verlangt, schafft das Bedürfnis nach entsprechenden Inhalten nicht 
aus der Welt. Gamer könnten auf der Suche danach im Internet mit 
illegalen Piraterieangeboten sowie mit weitaus gravierenderen 
Inhalten konfrontiert werden, als sie in Videospielen vorkommen, die 
im Rahmen der gängigen Konventionen kommerziell produziert und mit 
Altersempfehlungen gekennzeichnet werden.
Ein generelles Verbot schafft Auslegungsschwierigkeiten, welche 
Titel unter das Verbot fallen. Rechtssicherheit bedingt eine für alle
nachvollziehbare und verständliche Norm. Es kann auch nicht angehen, 
dass unbescholtene erwachsene Gamer auf Grund einer diffusen 
Verbotsnorm und deren nicht berechenbaren Auslegung Gefahr laufen, in
ein strafrechtliches Verfahren zu gelangen.
Bereits heute sind menschenverachtende Spiele in der Schweiz 
verboten, denn das Strafgesetzbuch kennt eine absolute Verbotsgrenze 
für Gewaltdarstellungen gemäss Artikel 135 StGB (SR 311.0). Dieser 
gilt auch für Videospiele. Darüber hinaus ist nicht verständlich, 
weshalb Videospiele restriktiver als andere traditionelle oder neue 
Medien (z.B. Bücher, Film/DVD, Internet) behandelt werden sollen.
Wissenschaft und Forschung erachten einen unmittelbaren und 
ausschliesslichen Zusammenhang von medialen Gewaltdarstellungen und 
Gewalt in der Gesellschaft als nicht haltbar.
Beispiele zeigen, dass das Modell der (staatlich kontrollierten) 
Selbstregulierung im Umgang mit Medien einen effektiveren 
Jugendschutz sicherstellt. Die in der Schweiz vor vielen Jahren 
eingeführte Altersempfehlung stützt sich auf die Norm der Pan 
European Game Information (Pegi). Pegi kommt in 29 Ländern des 
EU-Raums zur Anwendung und wird zusehends gesetzlich verankert. In   
Kombination mit dem Verhaltenskodex für den Handel verfügt die 
Schweiz bereits über ein griffiges Instrumentarium für den 
altersgerechten Verkauf und die Bewerbung von Computer- und 
Videospielen, das auf gesetzlicher Ebene verankert werden kann. 
Ergänzt mit zielgerichteten Massnahmen für Prävention und 
Medienkompetenz für Videogames, Film und Video, verspricht dies den 
wirksamsten Jugendschutz. Dies hat auch der Bericht des Bundesrates 
zu "Jugend und Gewalt" vom 20. Mai 2009 festgestellt.
Swiss Interactive Entertainment Association SIEA
Die SIEA vereinigt die führenden Hersteller und Verleger von 
Unterhaltungssoftware - darunter die Plattformhalter Microsoft 
(Xbox), Nintendo (Wii, DS) und Sony Computer Entertainment 
(PlayStation) sowie die offiziellen Schweizer Niederlassungen der 
Softwarefirmen Electronic Arts (ABC Software GmbH), Ubisoft (Ubisoft 
Schweiz), Take 2 (Gametime AG), Deep Silver (Koch Media AG) und 
Warner Bros. Interactive Entertainment. Die SIEA engagiert sich für 
die gesellschaftliche Akzeptanz von Computer- und Videospielen und 
setzt sich mit branchenrelevanten Themen wie Jugendschutz, Förderung 
der Medienkompetenz sowie Bekämpfung der Software-Piraterie 
auseinander.

Kontakt:

Medienstelle SIEA
sensus pr, Peter Kuster
Tel.: +41/43/366'55'11
E-Mail: siea@sensus.ch

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