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Frankreich erlaubt Familienmitgliedern, während eines Auslandseinsatzes zu arbeiten

Den Haag, Niederlande (ots/PRNewswire)

- Permits Foundation möchte, dass andere Länder dem Beispiel
folgen
Frankreich ist das jüngste Land, das Familienangehörigen
qualifizierter internationaler Fachkräfte gestattet, während eines
Einsatzes zu arbeiten. Die Änderungen, die für konzerninterne
Versetzungen sowie für eine neue Kategorie für "Kompetenzen und
Talente" gelten, waren Teil des im Mai 2007 eingeführten
Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes 2006.
Die Änderung wird von der Permits Foundation, die offene
Arbeitsbewilligungen für Ehegatten und Partner von internationalem
Personal weltweit fördert, begrüsst.
"Bedenken über duale Karrieren und hinsichtlich des Arbeitsplatzes
der Lebenspartner sind der Hauptgrund, weshalb Mitarbeiter einen
internationalen Einsatz ablehnen", sagte Gill Gordon,
Vorstandsvorsitzender der Permits Foundation und HR-Director bei
Schlumberger.
Die Unsicherheit einer Arbeitsbewilligung ist Teil des Problems.
Die Permits Foundation geht dagegen weltweit erfolgreich an.
"Das ist ein globales Thema, das Männer und Frauen aller
Nationalitäten betrifft", fährt Gill Gordon fort. "Unsere Strategie
ist, ein Bewusstsein der besten Praktiken zu schaffen und mit Ländern
Kontakt aufzunehmen, die für das Auslandsgeschäft wichtig sind. Die
Regierungen erkennen zunehmend an, dass dadurch, dass den Partnern
gestattet wird, zu arbeiten, die Schaffung eines attraktiven Klimas
für den internationalen Handel, Investitionen und hochqualifizierte,
mobile Mitarbeiter unterstützt wird."
USA
Im Jahr 2001 unterstützte die Stiftung eine Koalition von
US-Arbeitgebern unter der Führung des American Council on
International Personnel und der US-Handelskammer, die sich
erfolgreich für Arbeitsgenehmigungen von Ehepartnern der Inhaber von
L- und E-Visa einsetzten. Dies stellte einen grossen Schritt nach
vorne dar und andere Länder rückten nach. In den Vereinigten Staaten
ist die Arbeitsgenehmigung nur für verheiratete Ehepartner gültig und
ihre Erteilung nimmt bis zu drei Monate in Anspruch. Das Unvermögen
der Ehepartner von H-1B-Visainhabern, zu arbeiten, stellt eine
wachsende Besorgnis vieler US-Arbeitgeber dar. Eine Reihe weiterer
Länder erlaubt Ehegatten, Partnern oder Familienmitgliedern zu
arbeiten, sobald deren befristete Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt
wurde.
Europa
Innerhalb Europas erlauben Grossbritannien, die Niederlande,
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland und Schweden
Familienmitgliedern von Nicht-EU-Bürgern zu arbeiten, wobei
hinsichtlich der Kriterien und Verfahren Abweichungen vorhanden sind.
Die Stiftung ist über die Europäische Kommission, die im September
2007 Vorschläge zu hochqualifizierten Migranten veröffentlichen wird,
auch für europaweite Änderungen eingetreten.
Andere Länder
Im Jahr 2006 hat Hongkong neue Bestimmungen eingeführt, die es
Ehegatten von Fachkräften und Kapitalanlegern erlauben, ohne eine
vorherige Genehmigung der Einwanderungsbehörde zu arbeiten. Zu den
weiteren Ländern mit günstigen Vereinbarungen gehören Argentinien,
Australien, Kanada und Neuseeland.
Mit der wachsenden Bedeutung von Asien und Russland als
Geschäftsziele will Permits Foundation jetzt Änderungen in China,
Indien, Indonesien, Japan, Malaysia und Russland vorantreiben.
Unterstützung
Die Stiftung wird von über 40 internationalen Unternehmen und
Organisationen unterstützt, darunter Schlumberger, Shell, PwC,
Unilever und GlaxoSmithKline.
Peter Hawthorne, Director für globale Mobilität von GSK erklärte:
"Durch die Förderung zeigen wir den Mitarbeitern, dass wir uns um ein
Thema bemühen, das ihre Karriere und ihr Familienleben betrifft. Sie
unterstützt unsere Politik der sozialen Verantwortung,
Chancengleichheit und Diversität."
Die Stiftung tritt direkt bei Regierungen und durch lokale
Arbeitgebernetzwerke für Änderungen ein.
Weitere Informationen: www.permitsfoundation.com.

Pressekontakt:

Kontakt: Kathleen van der Wilk-Carlton oder Francoise van Roosmalen,
Tel.: +31703318466, Permitsfoundation@shell.com