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+++ ACHTUNG, aktualisierte Meldung +++ WDR-Sendung "markt XL": Lebensgefährliche Schlaufengurte für Kleinkinder in Flugzeugen durch neue EU-Vorschrift legalisiert

Köln (ots)

Europäische Airlines müssen ab dem 16. Juli die
gefährlichen Schlaufengurte oder andere Kinderrückhaltesysteme 
einsetzen. Die EU-OPS sei ein "großer Rückschritt um mindestens 15 
Jahre" und eine "ungeheuerliche Diskriminierung von Kleinkindern und 
Babies", so der Pilot einer großen europäischen Fluggesellschaft 
(Unterzeile)
Für Säuglinge und Kleinkinder gibt es trotz einer neuen 
EU-Betriebsvorschrift keine Sicherheit an Bord von Flugzeugen. Das 
berichtet das Verbrauchermagazin "markt XL" am 19. Mai um 20.15 Uhr 
im WDR Fernsehen. In einem Crashtest, den der WDR gemeinsam mit dem 
Schweizer Fernsehen und dem TÜV Rheinland durchgeführt hat, sieht man
deutlich, welch schwere Verletzungen die Anwendung des Loopbelts bei 
einem starken Bremsvorgang hervorrufen kann. Dazu Martin Sperber, 
Luftfahrt-Ingenieur vom TÜV Rheinland gegenüber dem WDR: "Der 
Loopbelt ist für das Kind tödlich." Die neue EU-Vorschrift wird 
verbindlich für alle EU-Mitgliedstaaten am 16. Juli in Kraft treten. 
Sie besagt, dass "nur ein Erwachsener zusammen mit einem Kleinkind, 
das ordnungsgemäß durch einen zusätzlichen Schlaufengurt oder ein 
anderes Rückhaltesystem gesichert ist, auf einem solchen Sitz 
untergebracht werden darf."
Die Anwendung des sogenannten Loopbelts, auch Schlaufengurt oder 
Babygurt genannt, mit dem Kleinkinder auf dem Schoß von Erwachsenen 
festgeschnallt werden, ist für deutsche Fluglinien seit 1996 
ausdrücklich vom Bundesverkehrsminister verboten worden. Dennoch 
haben sich deutsche Airlines - darunter die Lufthansa - beim 
Bundesverkehrsminsterium dafür eingesetzt, ab dem 16. Juli 
Kleinkinder mit dem Loopbelt anschnallen zu dürfen. Und das, obwohl 
sie anhand von Studien seit über zehn Jahren wissen, dass der 
Loopbelt für Kinder tödlich sein kann. Ihr Argument: Man befürchte 
Wettbewerbsnachteile gegenüber der europäischen Konkurrenz. Erst nach
einer parlamentarischen Anfrage durch die Vorsitzende der 
Kinderkommission des deutschen Bundestages, der Augsburger 
Abgeordneten Miriam Gruss (FDP) und der Ankündigung des WDR "markt 
XL" Berichtes hat sich das Bundesverkehrsministerium nun entschieden,
trotz der neuen EU-Vorschrift das Loopbelt-Verbot  aufrecht zu 
erhalten.
Das sogenannte "Lapholding" (Kinder sitzen unangeschnallt auf dem 
Schoss eines Erwachsenen und werden von ihm festgehalten) soll den 
deutschen Airlines jedoch weiterhin erlaubt bleiben, obwohl es nach 
Aussage des Bundesverkehrsministerium keine Sicherheit bietet. Im 
aktuellen Crashtest sieht man deutlich, dass auch dieses Verfahren 
für die Kinder lebensgefährlich sein kann. Zudem sind durch das 
Lapholding bei einem Zwischenfall auch andere Passagiere gefährdet, 
da die Kinder mit hoher Geschwindigkeit durch die Kabine fliegen 
können.
Pressekontakt:

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Kristina Bausch, WDR-Pressestelle, Tel. 0172-2530028

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