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Schadensersatzklage gegen GPC Biotech AG wegen irreführender Kapitalmarktinformation - Antrag auf US-Sammelklage gestellt

München / New York (ots)

Im Zusammenhang mit der Verzögerung bei
der Zulassung des Krebsmedikaments "Satraplatin" in den USA und dem 
darauf erfolgten Kurssturz der Aktie des Unternehmens GPC Biotech AG 
(Martinsried b. München) hat die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte
Münchner Anwaltskanzlei gemeinsam mit ihrem New Yorker 
Kooperationspartner Shalov Stone Bonner & Rocco LLP am Montag, dem 
06. August 2007 beim "United States District Court for the Southern 
District of New York" eine US-Sammelklage gegen die GPC Biotech AG 
eingereicht. Die Sammelklage schließt alle Anleger ein, die zwischen 
dem 05. Dezember 2005 und 24. Juli 2007 Aktien der beklagten 
Gesellschaft erworben hatten. In der Klage wird GPC Biotech 
vorgeworfen, die Anleger in dem Klagezeitraum unvollständig über den 
Fortgang bei der Entwicklung des Krebsmedikaments Satraplatin, von 
dem sich das Unternehmen einen Umsatz von mehr als 500 Millionen USD 
erhofft hatte, informiert und dadurch US-Wertpapiervorschriften 
verletzt zu haben.
Am 24. Juli 2007 hatte ein Beratergremium der US-Zulassungsbehörde
Food and Drug Administration (FDA) die Empfehlung gegeben, die 
Analyse endgültiger Überlebensdaten einer klinischen Studie 
ab-zuwarten, bevor entschieden wird, ob Satraplatin die Zulassung 
erhalten kann. Das Unternehmen zog daraufhin den Zulassungsantrag auf
beschleunigte Zulassung des Medikaments zurück. Der Kurs der GPC 
Biotech-Aktie war anschließend massiv eingebrochen, da der Markt 
aufgrund der früheren positiven Aussagen des Unternehmens von einer 
Zulassung noch in diesem Jahr ausgegangen war.
"Unserer Einschätzung nach hat die GPC Biotech AG insbesondere 
nicht darauf hingewiesen, dass die FDA bereits vor dem 24. Juli 2007 
Bedenken hinsichtlich der angewandten Methode in der fraglichen 
Studie geäußert hatte", so Rechtsanwalt Bernd Jochem, Partner bei 
Rotter Rechtsanwälte. Wie unter anderem das US-Nachrichtenmagazin 
"Forbes" am 25. Juli 2007 berichtet hat, hatte die FDA in der 
entscheidenden Sitzung mit Vertretern von GPC Biotech am 24. Juli 
2007 dem Unternehmen mehrfach deutlich gemacht, bereits früher 
Hinweise erteilt zu haben, dass die in der Studie angewandte Methode 
keine Gültigkeit beanspruchen könne.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden 
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapi-talanleger. 
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften 
Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter 
Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland 
und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften 
Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter 
Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren 
beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter 
Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische 
und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer, 
Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche 
Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten 
Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 Billionen Euro. 
Weitere Informationen unter www.rrlaw.de
Pressekontakt:

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Northoff.Com Public Relations, Frankfurt/Main
Samir Dikic, Telefon: +49 (0)69 952977-00, Fax -10,
E-Mail: rotter@northoff.com

Rotter Rechtsanwälte, München:
Bernd Jochem, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: mail@rrlaw.de

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