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32 Mio Euro Schadenersatzklage gegen MLP wegen Bilanzfälschung
Ehemalige Mitarbeiter und Aktionäre reichen Klage gegen die MLP AG und den früheren Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen ein

Grünwald/München (ots)

32 MIO EUR SCHADENERSATZKLAGE GEGEN MLP WEGEN BILANZFÄLSCHUNG
Ehemalige Mitarbeiter und Aktionäre reichen Klage gegen die MLP AG
   und den früheren Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen ein
- Musterprozess nach KapMuG angestrebt -
24 ehemalige Mitarbeiter und neun Aktionäre haben Klage auf 
Schadenersatz gegen die MLP AG im Volumen von EUR 32.140.935,43 
eingereicht. Beim Landgericht Heidelberg wurden 31 Klagen eingereicht
und zwei Klagen beim Arbeitsgericht Heidelberg. Ein Teil der Klagen 
richtet sich auch gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der MLP 
AG, Bernhard Termühlen, wegen persönlicher Verantwortung für 
Bilanzfälschungen. Kernvorwurf der Klagen sind Bilanzfälschungen der 
MLP AG in den Jahresabschlüssen 2000 und 2001, die bisher nicht 
korrigiert wur-den.
Da den Klägern bis heute die Einsicht in die 
staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte versagt wurde, mussten sie 
eigene Recherchen durchführen. Erst in den letzten Monaten konnten 
die Kläger neue Erkenntnisse erlangen, die belegen, dass die MLP AG 
gezielt in den Geschäftsjahren 2000 und 2001 die Bilanzen gefälscht 
hat und bis Anfang 2003 durch zahlreiche bewusst unrichtige 
Kapitalmarktinformationen ein Wachstum von mehr als 30 % 
vorgespiegelt hat. So konnte seinerzeit eine Steigerung des 
Ergebnisses aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit um mehr als 30 % nur 
deshalb dargestellt werden, weil man Erlöse, die anderen 
Geschäftsjahren zuzuordnen waren (periodenfremde Erträge), durch 
Factoringgeschäfte nach vorne verlagert und diese rechtswidrig als 
Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ausgewiesen hat. Nach den 
Vorschriften des HGB hätten diese Erlöse aber als außerordentliche 
Erträge in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt und im Anhang 
im Detail erläutert werden müssen. Die den Klägern nunmehr 
vorliegenden Beweise bestätigen noch einen weiteren gravierenden 
Vorwurf. So hat die MLP AG nicht nur ihr bzw. ihren 
Tochtergesellschaften zustehende Forderungen abgetreten, sondern auch
Forderungen, die den Mitarbeitern von MLP zustanden. MLP hat damit 
Provisionsforderungen der Mitarbeiter mittels Factoringgeschäften als
eigene Erlöse ausgewiesen. "Damit erreicht der Fall MLP die Dimension
großer internationaler Bilanzbetrugsfälle", so Klaus Rotter, Partner 
der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, der das gemeinsame Vorgehen der 
klagenden MLP-Berater und Aktionäre koordiniert.
Beabsichtigt ist die Führung eines Musterprozesses nach dem 
Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG). "Wir gehen davon aus, 
dass wir noch im Laufe des Jahres entsprechende 
Musterfeststellungsanträge einreichen werden", so Klaus Rotter. Bei 
den 24 Mitarbeitern handelt es sich überwiegend um langjährige 
Berater, die zum Teil seit den 80er Jahren bei MLP tätig waren und 
die vor allem in den Jahren 2000 bis 2002 Aktien der MLP AG zu 
manipuliert überhöhten Kursen und zum Teil auf Druck der MLP AG durch
Kredit der MLP Bank AG erwarben.
Das gemeinsame Vorgehen wird von der führenden österreichischen 
Prozessfinanzierungsgesellschaft Advofin AG finanziert, die in der 
erfolgreichen Abwicklung von Sammelverfahren über eine langjährige 
Expertise verfügt (z.B. WEB Sammelklage, grenzüberschreitende 
Sammelklagen im AMIS Finanzskandal). "Wir bieten den Geschädigten die
finanziellen Möglichkeiten, um diese Angelegenheit gerichtlich klären
zu können", so Franz Kallinger, Vorstand der Advofin AG.
"Wir sind froh, einen finanzstarken Partner gefunden zu haben, der
unseren von MLP finanziell schwer geschädigten Mandanten die 
Sicherheit gibt, dass der Prozess nötigenfalls bis zur 
höchstrichterlichen Klärung zu Ende geführt werden kann", so Klaus 
Rotter.
Neben dem angestrebten Verfahren nach dem KapMuG wurden beim 
Arbeitsgericht Heidelberg zwei Klagen eingereicht, da ein erheblicher
Teil der Mitarbeiter unter Arbeitnehmerbedingungen bei MLP 
beschäftigt war. "Unser Ziel ist es, höchstrichterlich klären zu 
lassen, dass die Berater bei MLP als Scheinselbständige beschäftigt 
waren und deshalb auch als Arbeitnehmer mit den dazugehörigen 
Sozialversicherungsleistungen hätten behandelt werden müssen", 
erläutert Klaus Rotter.
"Wir prüfen derzeit auch Schadenersatzansprüche gegen den 
Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred Lautenschläger und den jetzigen 
Vorstandsvorsitzenden Uwe Schröder-Wildberg, die trotz Kenntnis von 
diesen Vorgängen stets bemüht sind, diese Bilanzfälschungen als 
zulässige Gestaltungsspielräume darzustellen und bis heute keine 
Korrekturmeldung veröffentlicht haben. Hierbei stehen 
Schadenersatzansprüche wegen schuldhaft unterlassener 
Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen bzw. Verletzung anderer 
Publizitätspflichten im Raum", so Rotter weiter.
ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:
Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden 
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger. 
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften 
Kapitalmarktinformationen führend in Europa. Insgesamt konnte Rotter 
Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in Deutschland 
und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei fehlerhaften 
Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in Deutschland notierter 
Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR Entschädigung für Investoren 
beitragen. Zum institutionellen Mandatsspektrum von Rotter 
Rechtsanwälte gehören weltweit führende Asset Manager, amerikanische 
und europäische Pensionskassen, internationale Versicherer, 
Privatbanken, US- und europäische Fondsmanager sowie deutsche 
Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit einem verwalteten 
Gesamtvermögen (Assets under Management) von 1,8 Billionen Euro. 
Weitere Informationen unter www.rrlaw.de
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Bernd Jochem, Rechtsanwalt, Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
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