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"12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV"

Bern (ots)

Mit dem am letzten Freitag knapp gefällten Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats soll Werbung im zeitversetzten Fernsehen (Replay-TV) nur noch dann übersprungen werden können, wenn eine Zustimmung der Sender vorliegt. SUISSEDIGITAL wehrt sich gegen diesen konsumentenfeindlichen Gesetzesartikel.

"12 Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV. Im Zeitalter der vielbeschworenen Digitalisierung ist dies nicht nur ein Anachronismus, sondern vor allem auch kultur- und konsumentenfeindlich", sagt SUISSEDIGITAL-Geschäftsführer Simon Osterwalder zu dem für ihn überraschenden Entscheid, einen von den TV-Sendern portierten Artikel zur Einschränkung von Replay-TV mit 12 zu 9 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) anzunehmen. SUISSEDIGITAL lehnt diesen Artikel aus folgenden Gründen ab:

   - Es wird in das bewährte Recht auf Privatkopie bei in der Schweiz
     frei empfangbaren TV-Sendern eingegriffen. Konnte man bis jetzt 
     - unabhängig von der technischen Lösung (früher via 
     VHS-Rekorder, heute via Replay-TV-Plattform) - selber 
     entscheiden, ob und wie man die TV-Werbung überspringen will, 
     bedarf dies in Zukunft der expliziten Zustimmung jedes einzelnen
     Senders. Selbstverständlich werden sich die TV-Sender diese 
     Zustimmung etwas kosten lassen.
   - Replay-TV in der heutigen Form wird es nicht mehr geben, denn 
     die Werbung wird nicht mehr bei allen, sondern nur noch bei 
     bestimmten Sendern übersprungen werden können. Damit sinken die 
     Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, was vor allem die 
     Kulturschaffenden trifft, die aus Privatkopie-Tarifen finanziert
     werden.
   - Für die Konsumenten wird Replay-TV trotz Einschränkungen teurer 
     werden, da sich die grossen Sender für die Erteilung der 
     Erlaubnis, Werbung überspringen zu dürfen, fürstlich bezahlen 
     lassen werden. Daneben sind weiterhin die üblichen 
     Urheberrechtstarife geschuldet. Ein wichtiges Ziel der 
     Urheberrechtsrevision, nämlich die Abschaffung von solchen 
     Doppelvergütungen, wird zu Gunsten von gebührenfinanzierten 
     Schweizer Sendeunternehmen und finanzstarken ausländischen 
     Medienkonzernen torpediert.

Fazit: Vom neuen Artikel profitieren nur die Sender, und zwar zu Lasten der ...

... Konsumenten: Für sie wird Replay-TV weniger attraktiv sein und zudem teurer werden.

... Kulturschaffenden: Für sie wird weniger Geld zur Verfügung stehen.

... Verbreiter: Für sie wird es kompliziert - und für kleine Anbieter wegen des grossen Aufwands gar unmöglich - sein, Replay-TV in attraktiver Form weiterhin anbieten zu können.

SUISSEDIGITAL ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Ihm sind rund 200 privatwirtschaftlich wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund 2.3 Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten versorgen.

Kontakt:

Matthias Lüscher, Leiter Public Relations, Tel: 031 328 27 28,
Mobile: 079 500 06 86, info@suissedigital.ch

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