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Schweiz. Verein Homöopathischer Ärztinne

Bevorstehende Genehmigung der Swissmedic-Komplementärmedizin-Verordnungen: Ärzte befürchten drastische Reduktion der Arzneimittelvielfalt

Bern (ots)

Der Institutsrat von Swissmedic genehmigt in den
nächsten Tagen die Verordnung über die Zulassung von Komplementär-
und Phytoarzneimittel KPAV. Setzt der Institutsrat die
vorgeschlagenen Verordnungsentwürfe in Kraft, so werden Hunderte von
Heilmitteln nicht mehr erhältlich sein, obwohl diese seit Jahrzehnten
im Markt sind und kaum je zu Beanstandungen geführt haben. Mit jedem
Heilmittel, das vom Markt genommen werden muss, können
Homöopathie-Ärzte ein individuelles Krankheitsbild weniger behandeln.
Der Schweizerische Verein Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte SVHA
fordert Swissmedic auf, die Verordnungen so anzupassen, dass die
Arzneimittelvielfalt erhalten bleibt und die Therapiemöglichkeiten
nicht auf Kosten der PatientInnen eingeschränkt werden.
Hunderte von Homöopathie-Arzneimitteln - darunter 150 mineralische
Mittel, 70 Nosoden, 250 organotherapeutische Mittel und 1'000
Isopathica - verschwinden vom Markt, falls der Insitutsrat von
Swissmedic die Verordnungen nicht anpasst. Die Therapiemöglichkeiten
der ÄrztInnen werden drastisch eingeschränkt, obwohl die Heilmittel
wirken und seit vielen Jahren ohne Komplikationen im Markt sind. Der
Schweizerische Verein Homöopathischer Ärztinnen und Ärzte betont,
dass Swissmedic die Arzneimittelvielfalt mit geringen
Verordnungs-Anpassungen erhalten kann. Im Zentrum stehen zwei
Kernforderungen:
Gesetzeskonformes Meldeverfahren
Swissmedic soll möglichst viele Präparate in die Liste der
meldefähigen homöopathischern und anthroposophischen Stoffe (Liste
HAS) aufnehmen und das Meldeverfahren gesetzeskonform umsetzen.
Gemäss einem Rechtsgutachten, das der Verwaltungsrechts-Professor
Markus Müller von der Universität Bern im Auftrag des
Herstellerverbandes SVKH verfasst hat, entspricht das Verfahren nicht
den Vorgaben des Heilmittelgesetzes HMG. Die praktizierenden
Schulärzte mit FMH-anerkannter Homöopathie-Weiterbildung fordern
Swissmedic auf, die klar HMG-widrige Umgestaltung des bewährten
Meldeverfahrens („Notifikation") in ein aufwändiges
Zulassungsverfahren zu stoppen. Die gesetzeskonforme Umsetzung trägt
dazu bei, bisherige Arzneimittel¬vielfalt zu erhalten.
Kleinmengenlösung
Gemäss der aktuell gültigen Anleitung zum Einreichen von
Zulassungsgesuchen für homöopathische und anthroposophische
Arzneimittel der Humanmedizin vom 31. Januar 2002 sind Präparate, die
auf individuelles Rezept in Kleinstmengen hergestellt wurden, von der
Meldepflicht ausdrücklich befreit. Die neuen Verordnungen sollen
offenbar diese Befreiung nicht mehr enthalten, obwohl sich das
Verfahren in der Schweiz und im Ausland bewährt hat. Die
Arzneimittelsicherheit ist bei Kleinmengen auch ohne Meldung
gewährleistet, weil die Hersteller verpflichtet sind, nach den Regeln
der Guten Herstellungspraxis zu produzieren. Ausserdem führt
Swissmedic alle zwei Jahre bei den Herstellern eine Inspektion durch
und kann jederzeit Stichproben vornehmen. Die Kleinmengenlösung von
50 Packungen pro Jahr ist ein Vorschlag, der die Sicherheit der
Patientinnen nicht gefährdet und die Heilmittelvielfalt schützt. Die
Kleinmengenlösung war in der parlamentarischen Debatte vorgesehen und
das Heilmittelgesetz schliesst diese auch nicht aus. Der
Swissmedic-Institutsrat hat zu entscheiden, ob er mit der
Kleinmengenlösung die Arzneimittel- und die Therapievielfalt erhalten
will.
Der Institutsrat von Swissmedic soll bei seinem Entscheid das
geringe Gefährdungspotential homöopathischer Heilmittel
berücksichtigen. Heilmittel, die seit vielen Jahren im Markt sind und
die zu keinen Beanstandungen geführt haben, können als sicher
eingestuft werden. Aus rechtlicher Sicht steht dem Erhalt der
Arzneimittelvielfalt nichts im Wege. Mit geringen Anpassungen der
Verordnungen kann der Institutsrat von Swissmedic die bestehende
Arzneimittelvielfalt erhalten. Eine Einschränkung der
Behandlungsmöglichkeiten ohne Gefährdungspotential ist ethisch
unvertretbar und aus Sicht der Ärzte und Patienten nicht zu
akzeptieren. Schränkt Swissmedic die Arzneimittelvielfalt ein, so
entsteht ein Schwarzmarkt: Swissmedic verliert die Kontrolle über die
Arzneimittel und Gebühreneinnahmen werden reduziert. Leidtragende
sind die PatientInnen, denen die Mittel entweder nicht mehr zur
Verfügung stehen oder die Mittel erhalten, deren Herkunft und
Qualität ungewiss und unkontrolliert ist.

Pressekontakt:

Dr. Bruno Ferroni
Präsident SVHA
Mobile +41/79/466'74'04
E-Mail: bferroni@dplanet.ch

Walter Stüdeli
Media Relations
Köhler, Stüdeli & Partner GmbH, Bern
Tel. +41/31/560'00'24
Mobile +41/79/330'23'46
E-Mail: info@koest.ch

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